Bundesrat billigt Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende

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Am 15. März 2019 hat der Deutsche Bundesrat das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende (GZSO) gebilligt. Sobald der Bundespräsident das Vorhaben unterzeichnet hat, kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Am ersten Tag des Folgemonats wird das Gesetz in Kraft treten. Durch das Gesetz sollen die Transplantationsbeauftragten gestärkt werden und die Kliniken mehr Unterstützung erfahren. Vorgesehen ist zum Beispiel eine bessere Vergütung der Entnahmekrankenhäuser für den gesamten Prozessablauf der Organspende.


Lesen Sie hier die Zusammenfassung des Beschlusses des Bundesrates.