Am 26. Juni 2019 debattiert der Deutsche Bundestag in erster Lesung über eine Neuregelung der Organspende. Ein Vorschlag umfasst die Einführung der Widerspruchslösung, der andere Vorschlag die Weiterentwicklung der bestehenden Zustimmungslösung. Anschließend sollen die Vorlagen weiter im federführenden Gesundheitsausschuss beraten werden.
Widerspruchslösung von Gruppe um Spahn und Lauterbach
Ein Entwurf wurde von einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) eingebracht. Er sieht die Einführung der so genannten Widerspruchslösung vor. Nach der soll jeder automatisch zum Organspender werden, der dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Alle Personen ab 16 Jahren sollen demnach ausführlich informiert und als Spender bundesweit registriert werden – es sei denn, sie widersprechen.
Der Widerspruch soll in einem bundesweiten Register dokumentiert werden. Den Eintrag können die Betroffenen jederzeit selbst erstellen, bearbeiten und auch löschen. Im Zweifel sollen Angehörige über eine Organspende entscheiden können, wenn sie glaubhaft machen können, dass der Betroffene kein Spender sein wollte.
Weiterentwicklung der Zustimmungslösung von Gruppe um Baerbock und Kipping
Eine fraktionsübergreifende Gruppe um Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Annalena Baerbock, sowie die Vorsitzende der Partei Die Linke, Katja Kipping haben einen Alternativvorschlag vorgelegt. Dieser setzt auf eine ausdrückliche Zustimmung zur Organspende. Konkret ist darin ein bundesweites Onlineregister für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende vorgesehen, welches für alle volljährigen Bürger sowie im Bedarfsfall für Kliniken einfach und sicher erreichbar sein soll.
Regelmäßige Befragungen der Bürger sowie Hinweise auf die Registriermöglichkeit soll es beim Abholen von Ausweispapieren bei den zuständigen Stellen des Bundes und der Länder geben. Dort vor Ort soll eine Registrierung ebenso möglich sein wie eine Registereintragung oder -änderung von zu Hause aus. Voraussetzung für die Nutzung des Registers soll eine entsprechende Aufklärung und ergebnisoffene Beratung der Menschen sein.
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