Am 16. Januar 2020 berät der Deutsche Bundestag abschließend über zwei konkurrierende Gesetzesentwürfe, die eine Neuregelung der Organspende vorsehen. Ein Gesetzesentwurf umfasst die Einführung der doppelten Widerspruchslösung, der andere Entwurf die Weiterentwicklung der bestehenden Zustimmungslösung. Franktionsoffen soll in dieser 2. Lesung des Bundestags über die Entwürfe abgestimmt werden. Ebenfalls zur Abstimmung steht ein Antrag um die Vertrauenslösung. Am 25. September 2019 hatte sich der Ausschuss für Gesundheit bereits zu den Gesetzesentwürfen positioniert. Er empfahl über die Gesetzentwürfe sowie den Antrag im Plenum einen Beschluss zu fassen.
Widerspruchslösung von Gruppe um Spahn und Lauterbach
Ein Entwurf wurde von einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) eingebracht. Er sieht die Einführung der so genannten doppelten Widerspruchslösung vor. Nach der soll jeder automatisch zum Organspender werden, der dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Alle Personen ab 16 Jahren sollen demnach ausführlich informiert werden und sich als Spender bundesweit registrieren können– es sei denn, sie widersprechen.
Der Widerspruch soll in einem bundesweiten Register dokumentiert werden können. Den Eintrag können die Betroffenen jederzeit selbst erstellen, bearbeiten und auch löschen. Liegt kein Widerspruch vor, so werden die Angehörigen befragt, ob ihnen ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille bekannt ist. Ist dies nicht der Fall, ist die Organspende zulässig. Bei Minderjährigen und Menschen, die nicht in der Lage sind Bedeutung und Tragweite einer Organ- oder Gewebespende zu erkennen, gelten veränderte Regelungen.
Weiterentwicklung der Zustimmungslösung von Gruppe um Baerbock und Kipping
Eine fraktionsübergreifende Gruppe um Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Annalena Baerbock, sowie die Vorsitzende der Partei Die Linke, Katja Kipping, haben einen Alternativvorschlag vorgelegt. Dieser setzt auf eine ausdrückliche Zustimmung zur Organspende. Konkret ist darin ein bundesweites Onlineregister für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende vorgesehen, welches für alle volljährigen Bürger sowie im Bedarfsfall für Kliniken einfach und sicher erreichbar sein soll.
Regelmäßige Befragungen der Bürger sowie Hinweise auf die Registriermöglichkeit soll es beim Abholen von Ausweispapieren bei den zuständigen Stellen des Bundes und der Länder geben. Dort vor Ort soll eine Registrierung ebenso möglich sein wie eine Registereintragung oder -änderung von zu Hause aus.
Antrag für mehr Vertrauen in die Organspende der AfD-Fraktion
In ihrem Antrag verlangt die AfD-Fraktion eine Vertrauenslösung für die Organspende. Das Ziel des Antrages ist demnach, die Vertrauensbasis in die Organspende zu verbessern. Aus Sicht der Abgeordneten bedarf es einer gesetzlichen Präzisierung der Kontroll- und Überwachungsaufgaben, um eine unabhängige Kontrolle des gesamten Organspendeverfahrens sicherzustellen
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