Diskussion über Änderung der gesetzlichen Regelung zur Organ- und Gewebespende

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In der Diskussion um eine Änderung der gesetzlichen Regelung zur Organ- und Gewebespende wurden bisher zwei Vorschläge vorgelegt: Einführung der so genannten doppelten Widerspruchslösung und Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. Wichtig: Es handelt sich um Vorschläge, über die nach einer ausführlichen Debatte fraktionsoffen abgestimmt wird. Aktuell ist keine Gesetzesänderung beschlossen.

Vorschlag 1: Einführung der so genannten doppelten Widerspruchslösung

Am 1. April 2019 hat eine Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach einen parteiübergreifenden Vorschlag zur doppelten Widerspruchslösung vorgestellt. Ziel dieser Lösung ist es, dass mehr Patientinnen und Patienten ein Spenderorgan erhalten. Kernpunkte des Vorschlags sind:

  • Alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sollen sich entscheiden. Vor der Entscheidung erfolgt dreimal eine umfangreiche schriftliche Information durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Wer nach dreimaliger Information keinen Widerspruch einlegt, gilt als potenzielle Spenderin oder potenzieller Spender.
  • Ein nachträglicher Widerspruch ist jederzeit möglich.
  • Es wird ein Register eingerichtet, in dem die Erklärung zur Organ- und Gewebespende registriert werden kann.
  • Vor einer Organ- und Gewebespende wird der nächste Angehörige der verstorbenen Person gefragt, ob ein der Entnahme entgegenstehender Wille der verstorbenen Person bekannt ist.

Lesen Sie hier den Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Vorschlag 2: Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Am 6. Mai 2019  hat eine Parlamentariergruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und CSU-Politiker Stephan Pilsinger einen weiteren parteiübergreifenden Vorschlag vorgestellt. Bei diesem soll die Entscheidungsbereitschaft gestärkt werden.

  • Neben der Dokumentation der Entscheidung in einem Organspendeausweis und / oder einer Patientenverfügung soll die Entscheidung in einem Online-Register erfasst werden. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information soll das Register einrichten und führen.
  • Es soll möglich bleiben, sich nicht zu äußern.
  • Bei der Beantragung / Abholung von Personalpapieren in Ämtern sollen Aufklärungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden und auf die Möglichkeit der Online-Registrierung hingewiesen werden. Eine Registrierung vor Ort soll ermöglicht werden. Es erfolgt keine Aufklärungsarbeit durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter.
  • Neben umfassenden Aufklärungsmaßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sollen Hausärzte bei Bedarf Aufklärungsgespräche führen und zu einer Registrierung der Entscheidung ermutigen.

Lesen Sie hier den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Da die Diskussion über die Entscheidungsbereitschaft zur Organspende eine grundlegende Abwägungsfrage ist, erarbeitet das Bundesgesundheitsministerium keine Gesetzvorlage. Stattdessen werden Gruppenanträgen von Abgeordneten verschiedener Fraktionen vorgestellt, über die dann im Bundestag nach einer ausführlichen Debatte fraktionsübergreifend abgestimmt wird.