Expertenstreit über Organspendenregelung

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Der interfraktionelle Gesetzesentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende wurde am 29. Januar 2025 in einer Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses diskutiert. 

Die Medizin-Ethikerin Claudia Wiesemann erklärte, die Widerspruchsregelung sei ein Eingriff in die Selbstbestimmung der Person über ihren eigenen Körper. Das wichtigste Rechtfertigungsargument sei die erhoffte deutliche Zunahme der Organspendenzahlen. Diese Hoffnung könne empirisch nicht belegt werden. Das Hauptproblem sei die mangelhafte Meldebereitschaft der Krankenhäuser. Lösungsversuche müssten hier ansetzen, forderte sie.

Nach Ansicht des Rechtsexperten Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg bestehen gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Staat sei verfassungsrechtlich verpflichtet, für ein effektives Organtransplantationssystem zu sorgen. Die Widerspruchsregelung stelle einen verfassungskonformen Weg dar, wie der Gesetzgeber seiner grundrechtlichen Schutzpflicht nachkommen könne. 

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