Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vorgestellt

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Heute hat eine parteiübergreifende Gruppe mit Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen, und LINKEN einen Vorschlag vorgestellt, mit dem Ziel die Entscheidungsbereitschaft für eine Organspende und deren Dokumentation zu stärken.

Der gemeinsame Vorschlag der Abgeordneten Annalena Baerbock (Grüne), Karin Maag (CDU), Hilde Mattheis (SPD), Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), Katja Kipping (LINKE), Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Stephan Pilsinger (CSU), Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU), Ulla Schmidt (SPD), Otto Fricke (FDP) und Kathrin Vogler (LINKE) sieht vor, dass die Organspende nach dem Tod als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten und gestärkt wird.

Ziel ist, eine stets widerrufbare Entscheidung in einem Online-Register zu ermöglichen, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Organspende zu fördern. Bürgerinnen und Bürger sollen zukünftig bei einem Besuch einer Ausweisstelle Informationsmaterialien erhalten und aktiv auf Beratungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Jeder und jede kann sich vor Ort in den Ausweisstellen oder jederzeit online in das Register eintragen. Die Entscheidung kann eigenständig geändert werden. Darüber hinaus sollen Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten über die Organspende beraten. Der Organspendeausweis bleibt in bekannter Form erhalten.

Weitere Informationen sowie den Gesetzentwurf finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.