Derzeit wird über eine Änderung der gesetzlichen Regelung zur Organ- und Gewebespende diskutiert. Dabei sind zwei Vorschläge vorgelegt worden: Einführung der so genannten doppelten Widerspruchslösung und Weiterentwicklung der aktuellen Entscheidungslösung. Wichtig: Es handelt sich um Vorschläge, über die nach einer ausführlichen Debatte fraktionsoffen abgestimmt wird. Aktuell ist keine Gesetzesänderung beschlossen.
Vorschlag 1: Einführung der so genannten doppelten Widerspruchslösung
Am 1. April 2019 hat eine Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach einen parteiübergreifenden Vorschlag zur doppelten Widerspruchslösung vorgestellt. Ziel dieser Lösung ist es, dass mehr Patientinnen und Patienten ein Spenderorgan erhalten. Kernpunkte des Vorschlags sind:
- Jede volljährige Bürgerin und jeder volljährige Bürger soll sich entscheiden. Vor der Entscheidung erfolgt dreimal eine umfangreiche schriftliche Information durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Wer nach dreimaliger Information keinen Widerspruch einlegt, wird als potenzielle Spenderin oder potenzieller Spender registriert.
- Ein nachträglicher Widerspruch ist jederzeit möglich.
- Vor einer Organ- und Gewebespende wird der nächste Angehörige der verstorbenen Person gefragt, ob ein der Entnahme entgegenstehender Wille bekannt ist.
Vorschlag 2: Weiterentwicklung der gegenwärtigen Zustimmungslösung
Eine Parlamentariergruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und CSU-Politiker Stephan Pilsinger hat einen Gegenvorschlag vorgestellt. Bei diesem soll die gegenwärtige Zustimmungslösung beibehalten werden.
- Dabei soll aber jeder Erwachsene sich etwa bei der Ausstellung des Personalausweises zur Organspende äußern.
- Die Entscheidung soll in einem Zentralregister erfasst werden.
- Es soll auch möglich bleiben, sich nicht zu äußern.
Der konkrete Vorschlag wurde mit Stand heute, 12.04. noch nicht veröffentlicht.
Über diese und andere Gruppenanträge von Abgeordneten verschiedener Fraktionen wird zukünftig im Bundestag diskutiert und nach einer ausführlichen Debatte fraktionsoffen abgestimmt werden.