Ganz leicht zu beantworten ist diese Frage nicht. Hautgewebe kann als Vollhaut oder nur als Teile von Hautgeweben transplantiert werden. Bei der Entnahme kommen dabei unterschiedliche Techniken ins Spiel. Wie auch bei einer Organspende wird vor der Entnahme die Eignung der spendenden Person zunächst medizinisch und rechtlich überprüft. So muss der Tod der Spenderin oder des Spenders sicher festgestellt sein und die Einwilligung zur Gewebespende, oder speziell zur Hautspende, vorliegen.
Ein wichtiger rechtlicher Aspekt von Organ- und Gewebespende ist, dass die spendende Person vollkommen anonym bleibt. Tätowierungen sind natürlich ein sehr persönliches Stück Kunst auf und in der Haut. Um die Anonymität der Spenderin oder des Spenders zu schützen, darf Hautgewebe mit einer individuellen und erkennbaren Tätowierung nicht entnommen werden. Es kommt auch vor, dass die Angehörigen der verstorbenen Person wünschen, dass Tattoos bei der Entnahme nicht beschädigt werden – vor allem wenn sie eine besondere Bedeutung haben.
Bei einer Hautspende nach dem Tod spielt insbesondere die Qualität und Beschaffenheit des Hautgewebes eine zentrale Rolle. Beim Tätowieren werden Farbpigmente bis in die tieferen Schichten der Haut eingebracht. Dabei ist es medizinische nicht ausgeschlossen, dass es bei einer Transplantation dieser Haut zu nicht gewünschten Interaktionen kommen kann. Deshalb werden tätowierte Haustellen meist nicht für eine Hautspende verwendet. Es kann also nicht passieren, dass Tattoos die Besitzerin oder den Besitzer wechseln. Hautgewebe wird meist vom Rücken oder den Oberschenkeln abgetragen. Die Haut wird dann entweder aufbereitet und sofort transplantiert oder nach der Aufbereitung weiter verarbeitet und in einer Gewebebank gelagert. Eine Hautspende kann bis zu fünf Jahre in der Gewebebank auf ihren Einsatz warten.