Nicht nur im Rahmen der Organspende überlegen Menschen, was der Tod eigentlich bedeutet. Stirbt nur der Körper oder auch die Seele? Lesen Sie hier Perspektiven.
LESEN SIE HIER WEITERDeutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für Organspendeausweis
In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Das heißt, Organe und Gewebe dürfen nur dann entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt im Fall der Fälle keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der oder des Verstorbenen befragt. Das gilt unabhängig der Staatsbürgerschaft: Jede Person, die sich in Deutschland aufhält, kann die eigene Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende festhalten, zum Beispiel in dem Organspendeausweis. Diese Entscheidung ist für Ärztinnen und Ärzte rechtlich bindend – auch ohne Staatsbürgerschaft.
Auch in Deutschland lebende Personen, die keine deutschen Staatsbürger oder -bürgerinnen sind, sollten sich also Gedanken über ihre Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende machen. Tritt der Ernstfall ein und sie kämen als Organspenderinnen oder -spender medizinisch infrage, zählt auch bei Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft die eigene persönliche Entscheidung.