Sicherheit bei der Diagnose Hirntod

Manchmal stolpert man über Medienberichte wie „Junge ist vom Hirntod wieder aufgewacht“ oder „Hirntote erwacht kurz vor Organentnahme aus dem Koma“. Was teils so reißerisch daherkommt, kann Ängste schüren. Hier ist es wichtig, zu unterschieden. Der Hirntod, das ist der unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen. Die Person ist nach medizinischen Kriterien eindeutig tot. Das stellen Ärztinnen und Ärzte fest, nachdem sie eine umfassende Hirntoddiagnostik durchgeführt haben.

Vom Hirntod wieder aufgewacht: Geht das?

Aus diesem Zustand kann die betroffene Person nicht wieder aufwachen und ins Leben zurückkehren. Der Hirntod kann medizinisch klar von anderen Zuständen, aus denen eine Person wieder erwachen kann und die für den Laien vielleicht ähnlich aussehen, abgegrenzt werden. Der unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen (Hirntod) ist einsicheres Todeszeichen. Mit Hilfe eines medizinischen Verfahrens, der Hirntoddiagnostik, können Ärztinnen und Ärzte sicher und zweifelsfrei den Hirntod feststellen. Eine Verwechslung ist ausgeschlossen. Medienberichte, die von Toten berichten, die wieder auferstehen, stellen die Sachlage schlichtweg nicht korrekt dar. In vielen Fällen berichten sie über Fälle von Menschen, die in einem Koma lagen und bei denen nicht der Hirntod festgestellt wurde.

Das Foto zeigt die schwarz-weiß MRT-Aufnahme eines Gehirns.

Hirntoddiagnostik – Ein sicheres Verfahren

Die Hirntoddiagnostik hat zum Ziel, die Gesamtfunktion des Gehirns bei einer Patientin oder einem Patienten zu überprüfen. Sie wird bei solchen Patientinnen und Patienten durchgeführt, deren Herz-Kreislauf-System intensivmedizinisch aufrechterhalten wird und wo gleichzeitig der Verdacht besteht, dass deren gesamte Hirnfunktionen ausgefallen sind. In der Intensivmedizin ist die Hirntoddiagnostik unverzichtbar, um Sicherheit über den Zustand einer Patientin oder eines Patienten zu erlangen. Wird der unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen (Hirntod) über die Hirntoddiagnostik festgestellt, so ist der Tod nachgewiesen. Der Mensch ist tot und damit nicht mehr Patientin oder Patient, sondern eine verstorbene Person. Die intensivmedizinische Behandlung wird zeitnah abgebrochen. Liegt eine Zustimmung zur Organ- oder Gewebespende vor, kann das Herz-Kreislauf-System bis zur Entnahmeoperation aufrechterhalten werden.

Zusatzinformation

Liegt der begründete Verdacht vor, dass bei einer Person die gesamten Hirnfunktionen ausgefallen sind, wird die Hirntoddiagnostik eingeleitet. Sie umfasst ein mehrschrittiges Vorgehen, das die Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms untersucht. Den Ablauf können Sie im Detail hier nachlesen.

Die Abbildung zeigt drei MRT-Aufnahmen eines Gehirns nebeneinander, die alle einen anderen Blickwinkel zeigen.

Koma oder Hirntod?

Bei dem Hirntod sind alle Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen. Es gibt Zustände, die dem Hirntod ähneln, jedoch medizinisch sicher abgegrenzt werden können. Bei ihnen sind die Hirnfunktionen stark beeinträchtigt, jedoch nicht komplett erloschen. Das gilt zum Beispiel für ein Wachkoma oder für das Locked-In-Syndrom. Auch bei der Anencephalie, einer schweren Hirnfehlbildung, fehlt das Gehirn nicht komplett. Das Stammhirn ist mehr oder weniger entwickelt. 

Auch ein umkehrbarer Ausfall der Hirnfunktionen kann medizinische erkannt und vom unumkehrbaren Ausfall aller Hirnfunktionen abgegrenzt werden. Bestimmte entzündliche Erkrankungendes Nervensystems, Stoffwechselstörungen und einige Vergiftungen können vorübergehend ein Fehlen der Gehirnfunktionen auslösen. Häufiger sind es die Effekte von Medikamenten zur Schmerzausschaltung und Ruhigstellung, die ein Fehlen der Hirnfunktionen verursachen. 

All diese Zustände, vom Wachkoma bis hin zu Effekten von Medikamenten, lassen sich mithilfe der Hirntoddiagnostik zweifelsfrei vom Hirntod abgrenzen.

 

Zusatzinformation

Mehr zu den Ursachen des unumkehrbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) lesen Sie hier.

Überprüfung von Einzelfällen

In Deutschland wird das Vorgehen der Hirntoddiagnostik seit 1982 von der Bundesärztekammer in einer Richtlinie vorgeschrieben. Diese Richtlinie wurde bisher in fünf Fortschreibungen an den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft angepasst, zum letzten Mal 2022. Unverändert blieben dabei die Grundlagen der Hirntoddiagnostik in einem dreistufigen Verfahren. Die Hirntoddiagnostik ist sicher. In konkreten Einzelfällen ist es Aufgabe der Überwachungskommission, die durch das Transplantationsgesetz benannt wird, alle Fragen aufzuklären. In den Jahresberichten der Überwachungskommission ist kein Fall aufgetreten, bei dem der Hirntod fälschlicherweise festgestellt wurde, also ein lebender Mensch für tot erklärt wurde. Auffälligkeiten bei der Hirntoddiagnostik betreffen vor allem formale Aspekte der Dokumentation. 

 

Es ist kein Fall bekannt bei dem die Feststellung des Hirntods unzutreffend war.

 

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