Wenn der Hirntod festgestellt wurde, ist die Person medizinisch eindeutig tot. Die Hirntoddiagnostik ist ein sicheres Verfahren, das mehrere ärztliche Schritte beinhaltet. Lesen Sie hier mehr.
LESEN SIE HIER WEITEROrganspende: Gibt es gesundheitliche Ausschlusskriterien?
Die Organ- und Gewebespende unterliegt strengen Regelungen und genau festgelegten Voraussetzungen. So muss der Hirntod mit absoluter Gewissheit von zwei Ärztinnen und Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden – und natürlich die Spendebereitschaft der verstorbenen Person vorliegen. Erst dann werden alle weiteren Schritte der Organentnahme und -spende in Gang gesetzt.
Aber kann eine solche Transplantation auch ohne weiteres stattfinden, wenn die Spenderin beispielsweise von Krebs betroffen war? Welche Krankheiten beeinflussen die Möglichkeit Organe zu spenden? Jede Organspenderin oder Organspender birgt das Risiko, Infektionen, Tumore, genetisch bedingte Erkrankungen oder Schädigungen durch Giftstoffe in sich zu tragen. Bei einer Organtransplantation könnten sie auf die empfangende Person übertragen werden. Grundsätzlich gilt, dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte von Fall zu Fall entscheiden, ob eine Spende infrage kommt. Dabei beachten sie die Krankheitsgeschichte der oder des Verstorbenen. Infektionen mit unbekannten oder multiresistenten Keimen und bösartige Tumore sind dabei die häufigsten Gründe, bei denen die Ärztinnen und Ärzte die Spendereignung genau abklären müssen.