Was passiert mit einem Körper nach der Organspende, wie sieht er aus und wie verläuft die Abschiednahme? Diese Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.
LESEN SIE HIER WEITERVorstoß für die Widerspruchsregelung aus dem Bundesrat
Am 5. Juli 2024 beschloss der Bundesrat, einen Gesetztesentwurf zur Organ- und Gewebespende in den Bundestag einzubringen. Dieser Gesetzesentwurf sieht die Einführung der Widerspruchsregelung in Deutschland vor. Momentan wird die Organ- und Gewebespende über die Entscheidungslösung geregelt. Organe und Gewebe dürfen nur dann entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Es gibt dabei keinen Zwang, eine Entscheidung zu treffen. Liegt diese nicht vor, so werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten im Fall der Fälle gebeten, im Sinn der verstorbenen Person über eine Organ- und Gewebespende zu entscheiden.
Bei der Widerspruchsregelung gilt jeder Mensch als potenzielle Organspenderin oder Organspender, sofern sie oder er dem nicht ausdrücklich widersprochen hat. Erklärtes Ziel der Einführung der Widerspruchslösung ist es, mehr Menschen, die auf eine Organ- oder Gewebespende angewiesen sind, die Möglichkeit zu geben, ein lebensrettendes Organ zu erhalten. Dazu sollen die Personen, die der Organspende positiv gegenüberstehen, ihre Entscheidung aber bisher nicht dokumentiert haben, als zukünftige Organspenderin beziehungsweise Organspender erfasst werden.
Der neue Gesetzesantrag wurde durch einige Bundesländer vorangetrieben:
- Nordrhein-Westfalen
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Schleswig-Holstein
Anfang Juni 2024 wurde der Antrag im Bundesrat vorgestellt, ihm sind Hamburg und Thüringen beigetreten. Der Gesetzesentwurf soll nun dem Bundestag vorgelegt werden. Ob das derzeitige Konzept als tatsächliches Gesetz beschlossen wird und dann in Kraft tritt, ist also noch komplett offen.