BZgA: „Sie sagten, dass Sie, nachdem der komplette Hirnfunktionsverlust festgestellt wurde, mit den Angehörigen sprechen. Können Sie uns beschreiben, wie solch ein Gespräch mit den Angehörigen abläuft?“
Logemann: “Wir führen das Gespräch, um herausfinden, ob der Verstorbene Organe hätte spenden wollen oder nicht. Im Gespräch kommen meist viele Fragen von den Angehörigen, und natürlich ist auch immer viel Trauer, Betroffenheit, Angst und manchmal etwas Misstrauen spürbar. Es gilt für uns dann, das aufzunehmen und zu schauen, wie wir jetzt zueinander kommen, ohne dass zusätzliches Trauma bei den Angehörigen verursacht wird. Für solch ein Gespräch mit Angehörigen, die gerade vielleicht das Allerliebste verloren haben, gibt es keinen guten Zeitpunkt. Da muss man irgendwie aus dem Gefühl heraus entscheiden.
Dann führen wir das Gespräch mit offenem Ergebnis. Unser Ziel ist es nicht, und das sagen wir schon von vorneherein, die Angehörigen dazu zu bringen, die Organe ihres Verstorbenen freizugeben. Unser Ziel ist es, klarzumachen: Wir müssen die Frage nach der Organspende stellen, weil uns der Gesetzgeber dazu verpflichtet. Und wir wollen diese Frage stellen, weil wir sicher sein möchten, dass wir nicht Wünsche des Patienten, die er in dieser Situation gehabt hätte, übersehen. Manche Angehörige sind von vorne herein sehr sicher, ob er spenden wollte oder nicht; vielleicht sogar durch einen Organspendeausweis. Und andere sind auch ganz sicher: „Nein, eine Organspende hätte er vermutlich komplett abgelehnt.“ Das ist aber selten. Der Großteil der Angehörigen weiß nämlich nicht oder nur sehr unsicher, was der Verstorbene gewollt hätte.
Dann geht es darum, den Angehörigen zu vermitteln: "Wir möchten Sie nicht zur Spende überreden, und auch gar nicht gegen Ihre Überzeugung die Organe freigeben." Das Einzige, was wir wollen, ist, sie dazu zu bringen, eine Entscheidung zu fällen, mit der sie persönlich weiterleben können. Das ist unser Ziel. Dabei wollen wir hilfreich zur Seite stehen. Ganz offen. Ein Ja oder Nein muss sein, aber dann auch aus Überzeugung heraus und für immer und ewig gültig.“