Das Christentum und die Organspende

Kurz gefasst

Die katholische und evangelische Kirche in Deutschland stehen der Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. Eine religiöse Verpflichtung zu einer Spende sehen sie jedoch nicht. Sowohl die Organspende als auch der Empfang eines Spenderorgans müssen freiwillig sein. Ebenso darf die Organ- und Gewebespende in keinem Fall von einem Streben nach Gewinn getrieben werden. Bei einer Organspende nach dem Tod muss vorher der Tod des Menschen zweifelsfrei nachgewiesen werden. Aus Sicht der christlichen Kirchen ist der Tod mit dem Vorliegen des unumkehrbaren Ausfalls aller Hirnfunktionen (Hirntod) nachgewiesen.

Die Organspende ist ein Akt der Nächstenliebe

Die katholische wie auch die evangelische Kirche sehen die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod als ein Zeichen der Nächstenliebe. Damit stehen die beiden größten christlichen Kirchen in Deutschland der Organspende positiv gegenüber. Sie betonen dabei jedoch, dass niemand zu einer Organspende verpflichtet ist oder dazu gedrängt werden darf. Eine Spende von Organen und Geweben nach dem Tod muss immer freiwillig sein und ist untrennbar mit dem Willen der potenziellen Spenderin oder des Spenders verbunden.

Die Würde des Menschen verbietet es, den verstorbenen Körper als eine Art Ressource zu betrachten, über den Dritte verfügen dürfen. Die christlichen Kirchen empfehlen deshalb, sich mit der Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und eine informierte und sorgsam reflektierte Entscheidung zu treffen.

Organspende als Geschenk

Das Ziel einer Organtransplantation ist es Leben zu erhalten, zu verlängern und zu verbessern. Mit der Übertragung eines Spenderorgans können bestimmte Leiden verringert werden. Die christlichen Kirchen betonen jedoch, dass es keinen Anspruch auf die Körperteile eines lebenden oder toten Menschen geben darf. Die gespendeten Organe und Gewebe sollten vielmehr als ein Geschenk betrachtet werden, dass ein anderer freiwillig gegeben hat. Nach ethischen Überlegungen der christlichen Kirchen sollte die Spende von Organen und Geweben weiteren Bedingungen unterliegen:

  • Es darf kein finanzieller Vorteil durch die Spende entstehen. Eine Spende aus ökonomischen Motiven ist, wie der Organhandel, ethisch nicht vertretbar.
  • Niemand darf zu einer Organspende gedrängt werden.
  • Bei der postmortalen Organspende muss der Wille der Spenderin oder des Spenders für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende beachtet werden.
  • Der Empfang eines Spenderorgans muss ebenfalls immer freiwillig sein.
  • Die Grundsätze der Organverteilung müssen transparent und nachvollziehbar sein.
  • Bei einer postmortalen Organspende muss der Leichnam der Verstorbenen oder des Verstorbenen respektvoll behandelt werden.
  • Bei einer Lebendorganspende darf die Spenderin oder der Spender durch die Organspende nicht den eigenen Tod verursachen.
  • Es darf keine Verpflanzung von Eierstöcken oder Hoden geben, da dies in die genetische Individualität des Menschen eingreift.

Das christliche Verständnis vom Tod kann verschieden ausgelegt werden

Vor einer postmortalen Organ- und Gewebespende muss zunächst der Tod der spendenden Person zweifelsfrei feststehen. Sowohl die katholische wie auch die evangelische Kirche befürworten dabei die Annahme, dass der unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen (Hirntod) mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist. Eine Rückkehr ins Leben ist damit nicht mehr möglich.

Zu dieser Position gibt es innerhalb der christlichen Gemeinschaften auch Gegenstimmen. Kritikerinnen und Kritiker argumentieren, dass der Hirntod als Tod des Menschen aus christlicher Sicht auch abgelehnt werden kann. Der Hirntod kann damit als bereits eingetretener Tod verstanden werden oder als die letzte Phase des Sterbens.

Die Auferstehung der Toten

Aus christlicher Sicht ist das Leben und damit auch der menschliche Körper ein Geschenk Gottes. Der Mensch darf deshalb nicht nach Belieben über den eigenen Körper verfügen. Nach sorgfältiger Gewissensprüfung dürfen Menschen christlichen Glaubens jedoch dieses Geschenk Gottes aus Liebe zum Nächsten einsetzen. In dem Fall verletzt eine Organspende weder die Würde des Menschen, noch wird die christliche Auferstehungshoffnung zerstört.

Die Auferstehung der Toten und die Hoffnung auf ewiges Leben ist eng mit der christlichen Vorstellungswelt verknüpft. Der Glaube an die körperliche Auferstehung beinhaltet aber gerade nicht den unveränderten Fortbestand des Körpers, sondern geht von einer Verwandlung der leiblichen Hülle aus. Daher besteht kein Widerspruch zwischen der Organspende und dem Glauben an die Auferstehung.