Hauptregion der Seite anspringen

Häufig gestellte Fragen zur Organspende, zur Gewebespende und zum Organspendeausweis (FAQs)

Hier finden Sie kurze Antworten und weiterführende Informationen zu häufig gestellten Fragen zur Organspende, Gewebespende sowie zum Organspendeausweis.

Alternativ oder ergänzend können Sie unser Infotelefon Organspende nutzen, um Ihre Fragen loszuwerden. Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen zur Organspende

Häufig gestellte Fragen zur Gewebespende

  • Was ist eine Transplantation?

    Eine Transplantation (lateinisch: transplantare = verpflanzen) ist die Übertragung von funktionstüchtigen Organen und Geweben auf einen schwerkranken oder gesundheitlich beeinträchtigen Menschen. Ziel dieser Organ- und Gewebeübertragung ist, die fehlende Funktion der eigenen Organe und Gewebe zu ersetzen.

  • Werden mögliche Gewebespenderinnen und Gewebespender offiziell registriert?

    In Deutschland gibt es kein Gewebespenderegister. Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende wird an keiner Stelle gespeichert. Es genügt, wenn Sie einen Organspendeausweis haben und ihn stets bei sich tragen. Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende können Sie alternativ in einer Patientenverfügung festhalten.

    Erfahren Sie mehr zum Organspendeausweis.

  • Wie groß ist der Bedarf an Spendergeweben?

    Im Gegensatz zu Spenderorganen gibt es für Spendergewebe keine zentralen Wartelisten. Alle vier Jahre veröffentlichen gemeldete Gewebebanken, das Paul-Ehrlich-Institut, die einzelnen Länder, Verbände und Fachgesellschaften einen Bericht zur Situation bei der Versorgung mit Spendergeweben („Bericht der Bundesregierung über die Situation der Versorgung der Bevölkerung mit Gewebe und Gewebezubereitungen nach Artikel 7a Gewebegesetz“).

    In Deutschland gibt es grundsätzlich eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Gewebezubereitungen. Die benötigten Präparate werden überwiegend ohne eine nennenswerte zeitliche Verzögerung übertragen. Lokal und regional können jedoch, insbesondere bei der Versorgung mit Augenhornhäuten, Herzklappen und Blutgefäßen, Wartezeiten auftreten. Durch Kooperationen verschiedener Gewebebanken in Deutschland und Importe aus dem Ausland können aber auch diese Engpässe regelmäßig überwunden werden.

    Erfahren Sie mehr zum Ablauf einer Gewebespende.

  • Welche Gewebe können gespendet werden?

    Welche Gewebe gespendet werden dürfen, ist in Deutschland streng geregelt. Dazu zählen: Haut, Hornhaut der Augen, Herzklappen, Blutgefäße, Knochengewebe, Knorpelgewebe, Sehnen, Eihaut der Fruchtblase und Zellen der Bauchspeicheldrüse (Inselzellen).

    Erfahren Sie mehr dazu, welche Gewebe transplantiert werden können.

  • Wie erfolgreich ist die Transplantation von Geweben?

    Der Erfolg einer Transplantation hängt von vielen Faktoren ab. Die Erfolgsaussichten einer Gewebeübertragung variieren je nach Art des Gewebes. Bei einer Transplantation der Augenhornhaut liegen die Erfolgsraten beispielsweise sehr hoch. Einfluss auf den Erfolg der Übertragung bei Geweben haben zum Beispiel Grunderkrankungen der Empfängerin oder des Empfängers. Bei Gewebeübertragungen ist die Gefahr einer Abstoßungsreaktion im Vergleich zu Organtransplantationen deutlich geringer.

    Erfahren Sie mehr dazu, welche Gewebe transplantiert werden können.

  • Gibt es ein Höchstalter für die Gewebespende?

    Generell gibt es kein Höchstalter bei Gewebespenden. Das heißt: Eine Gewebespende ist auch bis ins hohe Alter möglich. Es gibt für einzelne Gewebe ungefähre Richtwerte, aber grundsätzlich wird die Ärztin oder der Arzt individuell entscheiden, ob eine Spende möglich ist oder nicht. Knochen und Weichteile, wie Sehnen und Bänder, können in der Regel bis zum 75. Lebensjahr, Herzklappen und Blutgefäße bis zum 65. Lebensjahr gespendet werden. Keine solchen Altersobergrenzen gibt es für die Spende der Augenhornhaut.

    Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen für eine Gewebespende.

  • Welche Vorerkrankungen schließen eine Gewebespende generell aus?

    Ausschlusskriterien für die Gewebeentnahme bei verstorbenen Personen sind unter anderem eine unbekannte, nicht zu klärende Todesursache, das Vorliegen einer bösartigen Krebserkrankung sowie bestimmte Infektionskrankheiten.

    Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen für eine Gewebespende.

  • Welche Voraussetzungen gelten für die postmortale Gewebespende?

    Bevor eine postmortale Gewebespende in Betracht gezogen werden kann, müssen zwingend zwei Kriterien erfüllt sein: Der Tod der potenziellen Spenderin oder des potenziellen Spenders ist zweifelsfrei nachgewiesen und es liegt eine Zustimmung zur Gewebespende vor. Anders als Spenderorgane können Spendergewebe auch nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand entnommen werden. In solch einem Fall wird der Tod der Spenderin oder des Spenders nicht mithilfe der Hirntoddiagnostik festgestellt, sondern anhand weiterer sicherer Todeszeichen, wie Totenstarre oder Leichenflecken. Diese sicheren Todeszeichen entstehen, nachdem das Herz-Kreislauf-System endgültig ausgefallen ist. Treten solche sicheren Todeszeichen auf, liegt damit auch der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) vor, und der Tod des Menschen ist zweifelsfrei festgestellt. In der Regel ist eine Gewebespende bis zu 72 Stunden nach dem Eintritt des Herz-Kreislauf-Stillstands möglich. Somit kommen für eine Gewebespende potenziell rund die Hälfte aller Verstorbenen infrage.

    Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für eine Gewebespende.

  • Wenn ich einer Gewebespende zu Lebzeiten zugestimmt habe, wird dann in einer Notsituation alles getan, um mein Leben zu retten?

    Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind dem Wohl aller Patientinnen und Patienten verpflichtet. Daher ist es das Ziel aller medizinischen Maßnahmen, das Leben einer Patientin oder eines Patienten zu retten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einer Gewebespende zugestimmt haben oder nicht.

    Erfahren Sie mehr über den Ablauf einer Gewebespende.

  • Was passiert nach einer Gewebespende mit dem Leichnam?

    Eine Gewebeentnahme wird mit der gleichen Sorgfalt wie jede andere Operation durchgeführt. Nach dem Eingriff werden die durch die Gewebeentnahme entstandenen Wunden wieder verschlossen. Der Leichnam des verstorbenen Menschen wird den Angehörigen in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben. So können die Angehörigen nach dem Eingriff in jeder gewünschten Weise Abschied nehmen.

    Erfahren Sie mehr über den Ablauf einer Gewebespende.

  • Können Gewebe nur unverändert übertragen werden?

    Während Organe direkt transplantiert werden müssen, werden Gewebe vor der Transplantation in industriellen und nicht industriellen Verfahren weiter be- und verarbeitet (Prozessierung). Es besteht die Möglichkeit, die Gewebe zu konservieren und zwischenzulagern. Nach der Entnahme werden die Gewebe beispielsweise in einer Gewebebank untersucht, dort verarbeitet, verpackt und gelagert, bis eine geeignete Empfängerin oder ein geeigneter Empfänger gefunden wurde.

    Erfahren Sie mehr über den Ablauf einer Gewebespende.

  • Weiß die Empfängerin oder der Empfänger des Gewebes, wer es gespendet hat?

    Nein. Bei einer Gewebetransplantation wird der Empfängerin oder dem Empfänger der Name der spendenden Person nicht mitgeteilt. Umgekehrt gilt: Auch die Angehörigen der Spenderin oder des Spenders erfahren nicht, wer ein gespendetes Gewebe erhalten hat. Diese Anonymität verhindert, dass wechselseitige Abhängigkeiten auftreten, die für alle Beteiligten belastend sein könnten.

    Erfahren Sie mehr über den Ablauf einer Gewebespende.

  • Wann kommt eine Lebendspende von Gewebe infrage?

    Eine Lebendspende von Gewebe wird derzeit vor allem bei Eigengewebetransplantationen (autologe Transplantationen) genutzt. Bei einer Eigenhauttransplantation wird zum Beispiel die Brandwunde einer Patientin oder eines Patienten versorgt, indem an einer anderen Körperstelle Haut entnommen wird und diese genutzt wird, um die Brandwunde zu schließen. Auch der Ersatz verengter Herzgefäße durch andere körpereigene Gefäße ist über eine autologe Lebendspende möglich.

    Die Lebendgewebespende von einer Person auf eine andere ist ebenfalls möglich. So kann bei einer Hüftgelenksoperation der entnommene Oberschenkelkopf für eine Transplantation zur Verfügung gestellt werden. Außerdem kann die Eihaut der Fruchtblase (Amnion), welche das Ungeborene während der Entwicklung im Mutterleib umgibt, nach der Geburt gespendet werden. Die Membran der Eihaut wird zur Unterstützung von Wundheilungen eingesetzt.

    Erfahren Sie mehr über die Gewebespende.

  • Wie wird in Deutschland die Gewebespende finanziert?

    Die Kosten für die Transplantation des Spendergewebes übernimmt in der Regel die Krankenversicherung der Empfängerin oder des Empfängers. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen von Fallpauschalen.

    Spendergewebe muss vor der Transplantation durch eine Gewebebank aufbereitet, konserviert und gelagert werden. Dabei entstehen Kosten. Diese decken die Gewebebanken dadurch ab, dass sie sich die Weitergabe dieser Gewebezubereitungen erstatten lassen. Der Vertrieb geschieht über die Gewebebanken selbst. Die meisten Gewebebanken in Deutschland arbeiten gemeinnützig. Das heißt, sie geben die Transplantate ohne Gewinninteressen an Kliniken und Arztpraxen weiter.

    Erfahren Sie mehr über die Gewebespende.

  • Wie ist in Deutschland die Gewebespende gesetzlich geregelt?

    In Deutschland wird die Organ- und Gewebespende durch das Transplantationsgesetz (TPG) rechtlich geregelt. Das TPG trat 1997 in Kraft und wurde 2007 durch das Gewebegesetz um das Thema Gewebespende erweitert.

    Vor ihrer Transplantation müssen Gewebe weiterverarbeitet und gelagert werden. Alle Verarbeitungsschritte – vom entnommenen Gewebe bis zum fertigen Gewebeprodukt – reguliert das Gewebegesetz. Durch diese Regulierung wird ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität der Gewebeprodukte gewährleistet.

    Das Gewebegesetz ist ein sogenanntes Artikelgesetz. Das bedeutet, es setzt Änderungen an mehreren Gesetzen durch. Die Änderungen durch das Gewebegesetz betreffen vor allem das Transplantationsgesetz (TPG) und das Arzneimittelgesetz (AMG). Außerdem sind das Transfusionsgesetz (TFG), die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und die Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe (AMGrHdlBetrV) betroffen.

    Erfahren Sie mehr zum Gewebegesetz.

Häufig gestellte Fragen zum Organspendeausweis

  • Wo erhalte ich einen Organspendeausweis?

    Sie können den Organspendeausweis hier online ausfüllen und ausdrucken oder ihn kostenfrei bestellen. Organspendeausweise sind zudem in vielen Arztpraxen oder Apotheken erhältlich.

    Drucken Sie hier einen Organspendeausweis aus.

  • Ab welchem Alter kann ich einen Organspendeausweis ausfüllen?

    Minderjährige können ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende ab dem 16. Geburtstag und ihren Widerspruch ab dem 14. Geburtstag erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig. Bei Kindern entscheiden die Erziehungsberechtigten über eine Organ- und Gewebespende.

    Erfahren Sie mehr über den Organspendeausweis.

  • Darf ich aufgrund einer Vorerkrankung keinen Organspendeausweis ausfüllen?

    Es gibt nur wenige Vorerkrankungen, die eine Organ- und Gewebespende ausschließen. Ob eine Spende möglich ist, wird im Einzelfall entschieden. Auf dem Organspendeausweis können Sie unter „Platz für Anmerkungen / Besondere Hinweise“ etwaige Vorerkrankungen vermerken.

    Erfahren Sie mehr zum Ausfüllen eines Organspendeausweises.

  • Wo sollte ich den Organspendeausweis aufbewahren?

    Damit Ihre Entscheidung im Fall der Fälle bekannt ist, sollten Sie den Organspendeausweis ständig bei sich tragen, zum Beispiel zusammen mit dem Personalausweis im Portemonnaie. Wir raten zudem, die Angehörigen über die eigene Entscheidung zu informieren.

    Erfahren Sie mehr zum Ausfüllen eines Organspendeausweises.

  • Welche Alternativen gibt es zum Organspendeausweis?

    Sie können Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende auch in einer Patientenverfügung oder auf einem formlosen Blatt Papier, das mit Namen und Unterschrift versehen ist, festhalten. Sollten Sie Ihren Willen in unterschiedlichen Dokumenten festhalten, sollten sich die Angaben nicht widersprechen. Eine Erklärung in einem Testament ist hingegen sinnlos, da es zu spät eröffnet wird.

    Erfahren Sie mehr zur Patientenverfügung.

  • Wie kann ich festhalten, wenn ich keine Organe oder Gewebe spenden möchte?

    Sie können Ihre Ablehnung ebenso wie eine Zustimmung zur Organ- und Gewebespende dokumentieren: auf dem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder formlos auf einem Blatt Papier, das mit Namen und Unterschrift versehen ist.

    Erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten auf einem Organspendeausweis.

  • Was passiert, wenn ich meine Meinung zur Organ- und Gewebespende ändere?

    Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende wird an keiner Stelle registriert oder hinterlegt. Sie können deshalb jederzeit einen neuen Organspendeausweis ausfüllen oder die Patientenverfügung ändern lassen. Sie sollten zudem Ihre Angehörigen informieren.

    Laden Sie hier einen Organspendeausweis herunter.

  • Wer entscheidet über eine Organ- und Gewebespende, wenn meine Entscheidung nicht bekannt ist?

    Nach dem Transplantationsgesetz dürfen nur die nächsten Angehörigen nach dem Wissen der verstorbenen Person entscheiden. Dazu gehören die Ehepartnerin oder der Ehepartner, gefolgt von volljährigen Kindern, den Eltern oder dem Vormund, den volljährigen Geschwistern und den Großeltern. Voraussetzung ist, dass der oder die Angehörige in den letzten zwei Jahren Kontakt zu der verstorbenen Person hatte.

    Erfahren Sie mehr zur Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende.

  • Was heißt: „nach dem mutmaßlichen Willen entscheiden“?

    Ist den Angehörigen nicht bekannt, ob die oder der Verstorbene eine Organ- und Gewebespende befürwortet hätte oder nicht, müssen sie nach dem mutmaßlichen Willen der Person entscheiden. Das bedeutet, dass sie nicht ihrer eigenen Haltung folgen dürfen, sondern sich in den verstorbenen Menschen hineinversetzen müssen.

    Erfahren Sie mehr über die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende.

  • Ist die im Organspendeausweis getroffene Entscheidung verbindlich?

    Sobald der Organspendeausweis unterschrieben ist, ist er verbindlich. Die Entscheidung wird aber nicht registriert. Niemand muss fürchten, sich endgültig festzulegen. Wer die eigene Einstellung zur Organ- und Gewebespende ändert, muss lediglich die alte Erklärung vernichten. Auf einem neuen Ausweis kann die geänderte Einstellung festgehalten werden.

    Erfahren Sie mehr zum Ausfüllen eines Organspendeausweises.

  • Gilt mein Organspendeausweis auch in anderen Ländern?

    Grundsätzlich gilt immer die gesetzliche Regelung des jeweiligen Aufenthaltslandes. Im Todesfall werden aber in der Regel die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person befragt. Es ist vor allem hilfreich, einen ausgefüllten Organspendeausweis (am besten auch in der Sprache des Aufenthaltslandes) bei sich zu tragen und Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende bereits zu Lebzeiten Ihnen nahestehenden Menschen mitzuteilen.

    Laden Sie sich hier einen fremdsprachigen Organspendeausweis herunter.

Häufig gestellte Fragen zum Organspende-Register

  • Was ist das Organspende-Register?

    Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Sie Ihre Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festhalten können. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Sie können ihn jederzeit ändern oder löschen.

  • Wo wird das Organspende-Register geführt?

    Das Organspende-Register (www.organspende-register.de) wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.

  • Wie ist das Organspende-Register aufgebaut?

    Erster Baustein des Registers ist das Erklärendenportal, in dem Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung zur Organspende erklären und hinterlegen können. Zweiter Baustein ist das Abrufportal, in dem die Entnahmekrankenhäuser Erklärungen suchen und abrufen können, um zu erfahren, ob eine verstorbene Person Organe spenden möchte oder nicht.

  • Wie wird das Organspende-Register in Betrieb genommen?

    Das Organspende-Register wird stufenweise in Betrieb genommen:

    • Das Erklärendenportal ist seit dem 18. März 2024 online. Entnahmekrankenhäuser, die zu diesem Zeitpunkt bereits an das Organspende-Register angebunden sind, können mögliche Organspende-Erklärungen suchen und abrufen.

    • Ab dem 1. Juli 2024 müssen alle Entnahmekrankenhäuser an das Organspende-Register angebunden sein. Sie können dann im Abrufportal mögliche Organspende-Erklärungen suchen und abrufen.

    • Ab Juli bis spätestens Ende September 2024 wird die Abgabe der Erklärung mithilfe der Digitalen Identität für Versicherte (GesundheitsID) ermöglicht.

    • Ab dem 1. Januar 2025 können die Gewebeeinrichtungen die Bereitschaft zur Gewebespenden bei potentiell Spendenden über das Abrufportal klären.

      Bis das Organspende-Register vollständig in Betrieb ist, sollten Sie Ihre Entscheidung weiterhin auf einem Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung festhalten. Beide Dokumente bleiben auch nach der vollständigen Inbetriebnahme des Registers gültig.

  • Warum sollte ich meine Entscheidung im Organspende-Register festhalten?

    Mit Ihrer im Organspende-Register dokumentierten Entscheidung sorgen Sie für Klarheit und Sicherheit: Sie wahren Ihr Selbstbestimmungsrecht und entlasten Ihre Angehörigen sowie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der zum Beispiel verloren gehen kann, ist das Organspende-Register immer verfügbar. Im Ernstfall kann das zum Abruf berechtigte Personal im Krankenhaus jederzeit darauf zugreifen und Ihre Erklärung einsehen.

  • Wer kann sich im Organspende-Register eintragen?

    Im Organspende-Register können sich diese Personen eintragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind:

    • Alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger,

    • Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im Besitz einer deutschen eID-Karte sowie

    • Personen mit elektronischem Aufenthaltstitel.

  • Welche Zugangswege gibt es zum Organspende-Register?

    Sie können über www.organspende-register.de eine Erklärung abgeben. Dazu müssen Sie im ersten Schritt Ihre Identität nachweisen (sich authentifizieren). Das geht mit der

    • eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) Ihres Personalausweises (nutzbar ab dem 16. Lebensjahr) oder mit der

    • eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR oder mit dem

    • elektronischen Aufenthaltstitel.

  • Was benötige ich, um meine Erklärung abgeben zu können?

    Bitte beachten Sie: Wenn Sie Smartphone oder Tablet nutzen, muss es sich um ein NFC-fähiges Gerät handeln.

    Um Ihre Erklärung auf www.organspende-register.de abzugeben, benötigen Sie Folgendes:

    Für die Abgabe über Smartphone oder Tablet:

    • Smartphone oder Tablet mit installierter AusweisApp
    • Personalausweis mit eID-Funktion und zugehöriger PIN oder elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte
    • Krankenversichertennummer
    • E-Mail-Adresse

    Für die Abgabe über Computer oder Laptop:

    • Computer oder. Laptop mit Smartphone als Kartenlesegerät, jeweils mit AusweisApp oder Computer bzw. Laptop mit AusweisApp und ein kompatibles Kartenlesegerät
    • Personalausweis mit eID-Funktion und zugehöriger PIN, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte
    • Krankenversichertennummer
    • E-Mail-Adresse
       

    Zukünftiger weiterer Zugangsweg zum Organspende-Register

    Einen weiteren Zugangsweg bietet Ihnen künftig die Digitale Identität für Versicherte im Gesundheitswesen (GesundheitsID). Die gesetzlichen Krankenkasse stellen diese Möglichkeit im Zeitraum von Juli bis September 2024 allen Versicherten zur Verfügung. Die privaten Krankenkassen können diese Möglichkeit freiwillig anbieten. Dazu erhalten Sie nähere Informationen bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Krankenversicherung.

    Für diesen Zugangsweg benötigen Sie die ePA-App (elektronische Patientenakte) beziehungsweise die Krankenkassen-App Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung.

    Um Ihre Erklärung über die ePA-App  beziwhungsweise ein spezielles Authentifizierungsmodul der Krankenkassen-App abzugeben, benötigen Sie Folgendes:

    • Smartphone mit aktivierter ePA-App oder Krankenkassen-App
    • Eine bei der Krankenkasse eingerichtete digitale Identität (GesundheitsID)
    • Elektronische Gesundheitskarte oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte

    Weitere Informationen zur ePA-App bzw. Krankenkassen-App und zur GesundheitsID sowie zur Abgabe der Erklärung erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder Ihrer privaten Krankenversicherung.

  • Wie kann ich meine Erklärung im Organspende-Register abgeben?

    Wenn Sie Ihre Erklärung über www.organspende-register.de abgeben, können Sie Ihr NFC-fähiges Smartphone oder Ihr NFC-fähiges Tablet oder einen Computer bzw. einen Laptop nutzen. Die einzelnen Schritte sind im Folgenden beschrieben.

    Abgabe über Smartphone oder Tablet:

    1. AusweisApp auf dem Smartphone oder Tablet installieren
    2. Über den Browser die Seite www.organspende-register.de aufrufen
    3. Erklärungsabgabe starten
    4. Sich in der AusweisApp mit Ihrem Ausweisdokument authentifizieren
    5. Ihre persönlichen Daten überprüfen
    6. Ihre E-Mail-Adresse und Krankenversichertennummer eingeben
    7. Ihre Entscheidung bezüglich einer Organ- und Gewebespende festhalten
    8. Ihre Erklärung abgeben
    9. Ihre neu erzeugte Erklärungs-ID zur Änderung und Löschung der Erklärung aufbewahren

    Abgabe über Computer oder Laptop (Smartphone als Kartenlesegerät):

    1. AusweisApp auf dem Computer bzw. auf dem Laptop und auf dem Smartphone installieren
    2. Computer oder Laptop und Smartphone über die AusweisApp koppeln
    3. Über den Browser die Seite www.organspende-register.de aufrufen
    4. Erklärungsabgabe starten
    5. Sich mit der AusweisApp und Ihrem Ausweisdokument authentifizieren, indem Sie den Schritten auf Ihrem Com- puter bzw. Laptop und Ihrem Smartphone folgen
    6. Ihre persönlichen Daten überprüfen
    7. Ihre E-Mail-Adresse und Krankenversichertennummer eingeben
    8. Ihre Entscheidung bezüglich einer Organ- und Gewebespende festhalten
    9. Ihre Erklärung abgeben
    10. Ihre neu erzeugte Erklärungs-ID zur Änderung und Löschung der Erklärung aufbewahren

    Abgabe über Computer oder Laptop (Kartenlesegerät vorhanden):

    1. AusweisApp auf dem Computer bzw. Laptop installieren und Kartenlesegerät bereithalten
    2. Über den Browser die Seite www.organspende-register.de aufrufen
    3. Erklärungsabgabe starten
    4. Sich mit der AusweisApp und Ihrem Ausweisdokument authentifizieren, indem Sie den Schritten auf Ihrem Computer oder Laptop folgen
    5. Ihre persönlichen Daten überprüfen
    6. Ihre E-Mail-Adresse und Krankenversichertennummer eingeben
    7. Ihre Entscheidung bezüglich einer Organ- und Gewebespende festhalten
    8. Ihre Erklärung abgeben
    9. Ihre neu erzeugte Erklärungs-ID zur Änderung und Löschung der Erklärung aufbewahren

    Abgabe mittels digitaler Identität (GesundheitsID) Ihrer Krankenkasse – demnächst verfügbar!

    1. App der Krankenkasse herunterladen und GesundheitsID einrichten
    2. App der Krankenkasse öffnen und „Organspende-Erklärung abgeben“ starten
    3. Ihre persönlichen Daten überprüfen
    4. Geburtsort, Anschrift und Geburtsnamen eingeben
    5. Ihre Entscheidung bezüglich einer Organ- und Gewebespende festhalten
    6. Ihre Erklärung abgeben
    7. Ihre neu erzeugte Erklärungs-ID zur Änderung und Löschung der Erklärung aufbewahren
  • Welche System- und Zugangsvoraussetzungen gibt es für die Erklärungsabgabe über die Webseite www.organspende-register.de?

    Sie benötigen die aktuelle Version eines der folgenden Browser: Google Chrome, Microsoft Edge, Apple Safari oder Mozilla Firefox. Weitere Browser können auch funktionieren, wurden aber im Rahmen der Tests nicht untersucht.

  • Ich erhalte nach der Identifikation in der AusweisApp die Fehlermeldung „etwas ist schiefgelaufen“. Was kann ich tun?

    Zur Fehlerbehebung rufen Sie die www.organspende-register.de direkt im Standard-Browser auf. Nutzen Sie keinen Inkognito- oder privaten Surfmodus. Auf Android-Geräten und Geräten mit iOS 14.0 und höher können Sie den Standard-Browser selbst festlegen, voreingestellt ist in der Regel Safari/Chrome oder der Herstellerbrowser. Unter iOS 13 ist der Standard-Browser herstellerseitig fest auf Safari eingestellt.
     
    Mögliche Ursache des Fehlers: Standardbrowser
    Nach einem erfolgreichen Ausweisvorgang kann es bei der Weiterleitung von der AusweisApp zur Webseite des Organspende-Registers vorkommen, dass Ihr Browser eine Fehlermeldung anzeigt. Um einen solchen Fehler zu vermeiden, nutzen Sie bitte für den gesamten Vorgang den Browser, den Sie in Ihrem System als Standardbrowser eingerichtet haben. 
     
    Mögliche Ursache des Fehlers: Inkognito Modus im Browser
    Dieselbe Fehlermeldung tritt auf, wenn Sie die Webseite des Organspende-Registers über den Inkognito Modus (bei einigen Browsern auch „Privater Modus“ genannt) aufrufen. Bei der Weiterleitung zur AusweisApp wird zwangsläufig der Inkognito-Modus verlassen. Bei der Rückleitung in den Browser nach einem erfolgreichen Ausweisvorgang kann es dann aufgrund der Funktionsweise des Inkognito-Modus vorkommen, dass das Organspende-Register den Vorgang nicht mehr zuordnen kann, da die sicherheitsrelevanten Cookies nicht mehr vorliegen.

  • Wo werden meine Daten gespeichert?

    Die Daten des Organspende-Registers werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert.

  • Wer hat im Ernstfall Zugriff auf meine Daten?

    Nur die abrufberechtigten Personen eines behandelnden Krankenhauses können eine Registerabfrage durchführen, sofern bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme grundsätzlich vorliegen. Dies ist der Fall, wenn der Hirntod unmittelbar bevorsteht, vermutlich bereits eingetreten ist bzw. bereits festgestellt wurde.

    Bei den abrufberechtigten Personen handelt es sich ausschließlich um Ärztinnen und Ärzte sowie Transplantationsbeauftragte. Diese wurden vom Krankenhaus gegenüber dem Register benannt und müssen sich vor der Suche nach einer Erklärung im Register authentifizieren.

  • Wie sicher ist meine Erklärung im Organspende-Register?

    Die Registerdaten sind nicht öffentlich einsehbar und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt. Jede Person, die eine Erklärung im Organspende-Register abgeben, ändern oder widerrufen möchte, muss sich zunächst mittels sicherer Verfahren authentifizieren.

    Auch der Abruf der Erklärung durch entsprechend berechtigtes Personal des Krankenhauses ist nur nach dessen vorheriger Registrierung und Authentifizierung möglich. Auf Ihre Erklärung haben nur Sie selbst und berechtigtes Personal des Krankenhauses Zugriff, soweit die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

  • Welche Alternativen gibt es zum Organspende-Register?

    Sie können die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende auch weiterhin zum Beispiel im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder jeder weiteren schriftlichen Form festhalten. Ebenso ist weiterhin eine mündliche Mitteilung an die Angehörigen möglich und sinnvoll.

    Einen Organspendeausweis können Sie hier online ausfüllen und selbst ausdrucken oder kostenfrei als Plastikkarte bestellen.

  • Bleibt meine Erklärung zur Organ- und Gewebespende in meiner Patientenverfügung oder in meinem Organspendeausweis gültig?

    Ja. Sie können Erklärungen zur Organ- und Gewebespende weiterhin in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festhalten. Wichtig: Es gilt immer die jüngste Erklärung zur Organ- und Gewebespende. Sollten Sie bereits eine Erklärung in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentiert haben, achten Sie darauf, dass sich diese Erklärungen nicht widersprechen.

  • Wo finde ich Hilfe?

    Fragen zum Organspende-Register beantwortet die Hilfe-Seite auf www.organspende-register.de/erklaerendenportal/ hilfe. Sie wird durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betreut.

    Einen Erklärfilm zum Organspende-Register finden Sie hier.

    Fragen zur Abgabe, Änderung oder Löschung einer Erklärung über die Krankenkassen-App mit der GesundheitsID kann die jeweilige Krankenkasse beantworten.

    Allgemeine Informationen zur Organ- und Gewebespende sowie zum Organspende-Register finden Sie auf dieser Website sowie auf der Unterseite www.organspende-info.de/organspende-register, die durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betreut werden.

    Haben Sie auf Ihre Frage zum Organspende-Register keine Antwort gefunden? Dann können Sie über das Kontaktformular mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Kontakt aufnehmen.

    Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie hier:

    www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/online-ausweisfunktion/

    Informationen zur AusweisApp finden Sie hier:

    www.ausweisapp.bund.de/ueber-uns
    www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/haeufig-gestellte-fragen/
    www.ausweisapp.bund.de/faq
    www.ausweisapp.bund.de/videotutorials
    www.ausweisapp.bund.de/online-hilfe

    Informationen zur GesundheitsID finden Sie hier:

    www.gematik.de/telematikinfrastruktur/gesundheitsid

    www.pkv.de/wissen/versorgung/digitale-medizin/informationen-fuer-aerzte/was-leistungserbringer-ueber-die-gesundheitsid-digitale-identitaet-wissen-muessen/

Unsere Fragen-und-Antworten-Sammlung zum Organspende-Register können Sie hier auch als PDF herunterladen.  

Das Organspende-Register – Antworten auf häufige Fragen