In Deutschland wird die Organ- und Gewebespende über die Entscheidungslösung geregelt. Sie ist eine Abwandlung der Zustimmungslösung. Das heißt: Die Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod ist nur zulässig, wenn dem die verstorbene Person zu Lebzeiten oder stellvertretend die Angehörigen zugestimmt haben.
Innerhalb der Entscheidungslösung soll die Entscheidungsfindung der Menschen unterstützt und begleitet werden. Die Aufklärung über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende soll die gesamte Tragweite der Entscheidung abbilden und muss ergebnisoffen sein. Um das zu gewährleisten sind die zuständigen Stellen, insbesondere das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG), mit dieser Aufklärung betraut. Außerdem erhalten alle bei einer deutschen Krankenversicherung versicherten Menschen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr jeweils kostenfrei mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte Informationsmaterialien sowie den Organspendeausweis.