In Deutschland sind Organ- und Gewebespenden im Transplantationsgesetz (TPG) verankert und werden über die sogenannte Entscheidungslösung geregelt. Das bedeutet, dass eine Organ- oder Gewebeentnahme nur dann möglich ist, wenn die verstorbene Person der Entnahme zu Lebzeiten zugestimmt hat oder, sofern keine Entscheidung getroffen wurde, stellvertretend die nächsten Angehörigen eine Zustimmung erteilen. Nur unter diesen Bedingungen ist die Organ- und Gewebeentnahme in Deutschland zulässig. Die Entscheidungslösung ist eine Abwandlung der Zustimmungslösung.
Bei der Entscheidungslösung ist zusätzlich festgelegt, dass Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über die Möglichkeit der Organ- und Gewebespende aufgeklärt aufgeklärt werden. So soll die Entscheidungsfindung unterstützt werden. Die notwendigen Informationen dafür werden ihnen regelmäßig von ihrer Krankenversicherung zugeschickt. Wichtig ist hierbei, dass die Unterlagen neutral und ergebnisoffen sind und die gesamte Tragweite der Entscheidung abbilden.