Ziel der Gesetzesänderung ist es außerdem, die regelmäßige Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger mittels verlässlicher Informationen zu verbessern. Dabei sieht Gesetz folgende Informationsquellen vor:
- Ausweisstellen von Bund und Ländern: Sie händigen Aufklärungsmaterialien und Organspendeausweise an Bürgerinnen und Bürger aus und verweisen auf weitere Beratungsmöglichkeiten.
- Hausärztinnen und Hausärzte: Sie können ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über die Möglichkeit der Organ- und Gewebespende fundiert und ergebnisoffen informieren. Langfristig beabsichtigt das Gesetz außerdem, Organ- und Gewebespenden intensiver in die ärztliche Ausbildung zu integrieren.
- Erste-Hilfe-Kurse: Die für den Erwerb der Fahrerlaubnis verpflichtenden Erste-Hilfe-Kurse vermitteln ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Zukunft Grundsätzliches zu Organ- und Gewebespenden.
Ziel dieser Maßnahmen ist es die regelmäßige Auseinandersetzung der Menschen mit dem Thema Organ- und Gewebespende zu fördern und sie bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen.