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Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Kurz gefasst
  • In Deutschland gilt bisher und auch weiterhin die Entscheidungslösung.
  • Eine Organ- oder Gewebeentnahme darf nur erfolgen, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat oder stellvertretend die nächsten Angehörigen nach dem Tod der Person ihre Zustimmung erteilen.
  • Das Gesetzs zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende sieht die Einrichtung und den Betrieb eines Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende online vor.
  • Darüber hinaus soll die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über das Thema mittels fundierter Informationen von Ausweisstellen, Arztpraxen sowie auch im Rahmen von Erste-Hilfe-Kursen verbessert werden.

Organspende in Deutschland: Das gilt bisher

In Deutschland sind Organ- und Gewebespenden im Transplantationsgesetz (TPG) verankert und werden über die sogenannte Entscheidungslösung geregelt. Das bedeutet, dass eine Organ- oder Gewebeentnahme nur dann möglich ist, wenn die verstorbene Person der Entnahme zu Lebzeiten zugestimmt hat oder, sofern keine Entscheidung getroffen wurde, stellvertretend die nächsten Angehörigen eine Zustimmung erteilen. Nur unter diesen Bedingungen ist die Organ- und Gewebeentnahme in Deutschland zulässig. Die Entscheidungslösung ist eine Abwandlung der Zustimmungslösung.

 

Bei der Entscheidungslösung ist zusätzlich festgelegt, dass Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über die Möglichkeit der Organ- und Gewebespende aufgeklärt aufgeklärt werden. So soll die Entscheidungsfindung unterstützt werden. Die notwendigen Informationen dafür werden ihnen regelmäßig von ihrer Krankenversicherung zugeschickt. Wichtig ist hierbei, dass die Unterlagen neutral und ergebnisoffen sind und die gesamte Tragweite der Entscheidung abbilden.

Was hat sich am 1. März 2022 geändert?

Am 1. März 2022 trat die Gesetzesänderung zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft, die das Transplantationsgesetz änderte. Die Regelung der Entscheidungslösung blieb davon unberührt. Das heißt: Eine Organ- und Gewebeentnahme darf in Deutschland weiterhin nur nach vorheriger Zustimmung der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen erfolgen.

 

Die Änderung des Gesetzes ergänzt die vorherige Rechtslage und trägt dazu bei, den Patientenwillen umzusetzen. So wird beispielsweise ein Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet. Das Register ging am 18. März 2024 online.

 

Was ist das Organspende-Register?

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Der Organspendeausweis und die Patientenverfügung bleiben neben dem Organspende-Register auch weiterhin gültig.

Ziel der Gesetzesänderung ist es außerdem, die regelmäßige Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger mittels verlässlicher Informationen zu verbessern. Dabei sieht Gesetz folgende Informationsquellen vor:

  • Ausweisstellen von Bund und Ländern: Sie händigen Aufklärungsmaterialien und Organspendeausweise an Bürgerinnen und Bürger aus und verweisen auf weitere Beratungsmöglichkeiten.
  • Hausärztinnen und Hausärzte: Sie können ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über die Möglichkeit der Organ- und Gewebespende fundiert und ergebnisoffen informieren. Langfristig beabsichtigt das Gesetz außerdem, Organ- und Gewebespenden intensiver in die ärztliche Ausbildung zu integrieren.
  • Erste-Hilfe-Kurse: Die für den Erwerb der Fahrerlaubnis verpflichtenden Erste-Hilfe-Kurse vermitteln ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Zukunft Grundsätzliches zu Organ- und Gewebespenden.

Ziel dieser Maßnahmen ist es die regelmäßige Auseinandersetzung der Menschen mit dem Thema Organ- und Gewebespende zu fördern und sie bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Das Foto zeigt einen Organspendeausweis, der von einer Hand in die Kamera gehalten wird. Der Hintergrund ist orange.
Der Organspendeausweis behält auch weiterhin seine Gültigkeit.

Wann und wie kann ich eine Entscheidung treffen?

Die Grundlagen der gesetzlichen Regelung hinsichtlich Organ- und Gewebespenden sind die Entscheidungsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen. Niemand wird automatisch, also ohne Zustimmung, Spenderin oder Spender und es besteht kein Zwang, eine Entscheidung treffen zu müssen.

Mittels des Organspendeausweises oder über das Organspende-Register kann die Zustimmung oder Ablehnung der Organ- und Gewebeentnahme erklärt werden.

 

 

Dabei können auch nur bestimmte Organe und/oder Gewebe zur Spende freigegeben werden oder ausgeschlossen werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu benennen, die im Fall der Fälle über eine Spende entscheiden soll. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende kann jederzeit durch das Ausfüllen eines neuen Organspendeausweises oder einen neuen Eintrag in das Register geändert werden.