Richtlinie für die Regeln zur Feststellung des Todes
Die Richtlinie legt nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft fest, wie der Tod eines Menschen nachgewiesen wird. Hierbei wird zur Feststellung des Todes der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (Hirntod) herangezogen. Liegt der Hirntod vor, ist der Tod des Menschen naturwissenschaftlich-medizinisch nachgewiesen. Um den Hirntod nachzuweisen, schreibt die Richtlinie eine umfangreiche Diagnostik, die Hirntoddiagnostik, vor.
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Richtlinien für die Wartelistenführung und die Organvermittlung
Die Aufnahme von Patientinnen und Patienten auf die Wartelisten zur Organtransplantation und das Vorgehen zur Vermittlung von postmortal gespendeten Organen sind in Richtlinien für das jeweilige Organ festgelegt.
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Richtlinie zur ärztlichen Beurteilung
Diese Richtlinie gibt Vorgaben zum Ablauf eines Organspendeprozesses. Die Richtlinie unterstützt die Ärztinnen und Ärzte darin, potenzielle Spenderinnen und Spender zu erkennen und zu beurteilen, ob eine Organspende in Betracht kommt. Weiterhin schreibt die Richtlinie das Angehörigengespräch vor, um die Zustimmung oder Ablehnung einer Organspende zu klären.
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Richtlinie zur medizinischen Beurteilung von Organspendern und zur Konservierung von Spenderorganen
Diese Richtlinie formuliert Maßnahmen zum Schutz der Organempfängerin und des Organempfängers. Hierzu gehören unter anderem die Anforderungen an die Qualität der entnommenen Organe sowie die Anforderungen an Konservierung, Aufbereitung, Aufbewahrung und Transport der Spenderorgane.
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Richtlinie zu den erforderlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Diese Richtlinie legt die Maßnahmen zur Qualitätssicherung fest, die bei einer Organentnahme und -übertragung gemäß dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft erforderlich sind.
Richtlinie zu den erforderlichen Maßnahmen (PDF nicht barrierefrei)
EG-Geweberichtlinie
Die Qualitäts- und Sicherheitsstandards von Gewebeprodukten werden in der Europäischen Union einheitlich durch eine EU-Richtlinie, die EG-Geweberichtlinie, geregelt. Die EG-Geweberichtlinie wurde 2004 durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union erlassen. Die Qualitäts- und Sicherheitsstandards betreffen die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung menschlicher Gewebe und Zellen. Die EG-Geweberichtlinie wird durch zwei sogenannte Durchführungsrichtlinien unterstützt, die unter anderem die Rückverfolgung von Gewebeprodukten und die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle beinhalten.
EG-Geweberichtlinie (PDF nicht barrierefrei)
Durchführungsrichtlinie zur Meldung von Zwischenfällen und zu den technischen Anforderungen
In dieser Durchführungsrichtlinie werden die Anforderungen an die Rückverfolgung von Gewebeprodukten und die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und unerwünschter Reaktionen infolge einer Gewebetransplantation festgelegt. Außerdem werden die technischen Anforderungen an die Kodierung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung menschlicher Gewebe und Zellen geregelt.
EG-Richtlinie zur Meldung von Zwischenfällen (PDF nicht barrierefrei)
Richtlinie zu den technischen Anforderungen (PDF nicht barrierefrei)
Durchführungsrichtlinie zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards
Diese Richtlinie gibt ein Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei eingeführten Geweben und Zellen vor.
Richtlinie zu Qualitäts- ud Sicherheitsstandards (PDF nicht barrierefrei)