Das Transplantationsgesetz benennt verschiedene Maßnahmen und Instanzen, die den Prozess der Organ- und Gewebespende kontrollieren und ihm Transparenz verleihen. Im Gesetz sind zum Beispiel Verbote und Straftatbestände verankert, die den Handel von Organen unter Strafe stellen. Außerdem werden verschiedene Instanzen genannt, die die an einer Organ- und Gewebespende beteiligten Organisationen überprüfen. Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission (PÜK) sind unter anderem für die Kontrolle der Entnahmekrankenhäuser und Transplantationszentren zuständig. Die Kosten einer Organ- und Gewebespende und einer Transplantation sind über Fallpauschalen festgeschrieben und können jederzeit nachvollzogen werden.
Im Transplantationsgesetz (TPG) und in verschiedenen Richtlinien werden Kontrollinstanzen benannt, die das System der Organtransplantation schützen und transparent gestalten. Außerdem legt das TPG Verbote und Strafvorschriften fest.
Die Sicherheit der Organ- und Gewebespende in Deutschland wird durch verschiedene Maßnahmen und Kontrollinstanzen gewährleistet:
Das Transplantationsgesetz setzt eine sogenannte Prüfungskommission und eine Überwachungskommission (PÜK) in Kraft. Diese beiden Kontrollinstanzen überprüfen regelmäßig alle deutschen Transplantationszentren, also die Krankenhäuser, in denen Organe transplantiert werden. Ebenfalls überprüfen sie alle Entnahmekrankenhäuser.
Die Prüfberichte der PÜK sind öffentlich einsehbar und werden regelmäßig auf der Website der Bundesärztekammer veröffentlicht.
Die Überwachungskommission überprüft neben den Transplantationszentren und Entnahmekrankenhäusern auch die Koordinierungsstelle für die Organ- und Gewebespende: Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Die Prüfungskommission überprüft die Transplantationszentren und die Vermittlungsstelle für Organspenden: Stiftung Eurotransplant. Beide Kommissionen melden mögliche Verstöße gegen das Transplantationsgesetz an die zuständigen Behörden der Länder.
Die Vertrauensstelle Transplantationsmedizin nimmt Hinweise auf Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten im Bereich der Organ- und Gewebespende, auch anonym, entgegen. Zusammen mit der Prüfungs- und der Überwachungskommission klärt die Vertrauensstelle diese Unregelmäßigkeiten. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich an die Vertrauensstelle wenden.
Die Vertrauensstelle Transplantationsmedizin ist postalisch zu erreichen unter:
Vertrauensstelle Transplantationsmedizin
Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
und per E-Mail über vertrauensstelle_transplantationsmedizin (at) baek.de.
Die interdisziplinären und organspezifischen Transplantationskonferenzen finden innerhalb der Transplantationszentren statt. Sie setzen sich aus mindestens drei Personen zusammen (Sechs-Augen-Prinzip) und entscheiden über:
Wie sich die Transplantationskonferenzen zusammensetzen, ist durch die Richtlinien für Wartelistenführung und die Organvermittlung festgelegt. Durch die Einrichtung der Transplantationskonferenz wird sichergestellt, dass Laborwerte der Patientinnen und Patienten nicht manipuliert werden können.
Alle Entnahmekrankenhäuser sind dazu verpflichtet, sogenannte Transplantationsbeauftragte zu stellen. Die Transplantationsbeauftragten sind ausschließlich im Bereich der Organ- und Gewebespende tätig. Mit der Vermittlung der gespendeten Organe und Gewebe sind sie nicht befasst. Innerhalb der Krankenhäuser nehmen die Transplantationsbeauftragten eine wichtige Rolle ein: Sie sind dafür verantwortlich, potenzielle Spenderinnen und Spender zu erkennen und die Angehörigen in angemessener Weise zu begleiten.
Sie sorgen auch dafür, dass das ärztliche und pflegerische Personal im Entnahmekrankenhaus regelmäßig über die Organ- und Gewebespende informiert wird. Des Weiteren legen die Transplantationsbeauftragten Zuständigkeiten und Handlungsabläufe in den Entnahmekrankenhäusern fest. Die Transplantationsbeauftragten sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig.
Der Handel mit Organen oder Geweben zur Transplantation ist durch das Transplantationsgesetz verboten und steht unter Strafe. Erhebung, Dokumentation und Übermittlung gefälschter Patientendaten, um Patientinnen oder Patienten auf der Warteliste zu bevorzugen, sind ebenfalls strafbar. Ein Verstoß gegen diese Verbote wird, je nach Schwere, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.
2016 wurde das nationale Transplantationsregister (nicht zu verwechseln mit dem Organspende-Register) vom Bundestag beschlossen. Es soll die medizinische Versorgung und Forschung im Bereich der Transplantationsmedizin verbessern und dem Prozess der Organspende mehr Transparenz verleihen. Das Register wird die medizinischen Daten, die bei einer Organspende, einer Organtransplantation sowie der Nachsorge von Transplantierten und Lebendspenderinnen und Lebendspendern erhoben werden, erfassen und sammeln.
Bei einer Organspende werden die medizinisch relevanten Daten an das Register übermittelt. Dort werden sie mit den Daten der Organempfängerinnen und Organempfänger verknüpft. Die Daten des Registers werden genutzt, um unter anderem die Wartelistenkriterien, die Nachsorge von Transplantierten sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln. Außerdem soll es möglich sein, die Daten für die wissenschaftliche Forschung im Bereich Transplantationsmedizin zu nutzen.
Mitte 2019 wird das Register in Kraft treten. Zunächst werden alle medizinischen Daten von Spenderinnen und Spendern sowie Empfängerinnen und Empfängern von den Jahren 2006 bis 2019 im Register zentral zusammengestellt. Danach werden jährlich die Daten aller spendenden und empfangenden Personen in Deutschland zu dem Register hinzugefügt.
Das Register dient nicht dazu, Entscheidungen für oder gegen eine Organspende, die zu Lebzeiten getroffen werden, zu erfassen. Eine solche Datenspeicherung der getroffenen Entscheidung gibt es in Deutschland nicht.
Grundsätzlich gilt, dass die Organspende in Deutschland keinen Gewinn erwirtschaftet. Wie jede Operation und jede Heilbehandlung ist jedoch auch eine Transplantation mit Kosten verbunden. Alle Krankenhäuser, in denen eine Organentnahme zum Zwecke einer Transplantation durchgeführt wird, werden für die entstehenden Aufwände finanziell entschädigt. Sie erhalten dafür eine Pauschale von der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO). Die Entnahmeoperation selbst wird wie andere medizinische Leistungen auch über Fallpauschalen vergütet.
Die DSO stellt den Krankenkassen der Organempfänger die Kosten der Entnahme in Rechnung. Für die Organübertragung sowie für die stationäre Behandlung des potenziellen Organempfängers vor der Transplantation erhält das jeweilige Transplantationszentrum eine Fallpauschale von der Krankenkasse des Empfängers. Die jährlich durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) festgelegten Fallpauschalen sind öffentlich einsehbar.
Im Gegensatz zu Spenderorganen müssen gespendete Gewebe vor der Transplantation in aufwendigen industriellen Verfahren verarbeitet werden. Danach durchlaufen die aufbereiteten Gewebe, sogenannte Gewebezubereitungen, eine arzneimittelrechtliche Prüfung durch das Paul-Ehrlich-Institut. Durch diesen Schritt der Verarbeitung gelten für Spendergewebe andere Bestimmungen als für Spenderorgane. Zum Teil dürfen Gewebezubereitungen wie andere Arzneimittel auch kommerziell vertrieben werden.
In Deutschland arbeiten die meisten Gewebebanken jedoch gemeinnützig. Das heißt: Sie geben die Transplantate ohne Gewinninteressen an Kliniken und Arztpraxen weiter. Auch die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG), die größte bundesweit tätige Koordinierungsstelle für Gewebe- und Gewebezubereitungen, erwirtschaftet keinen Gewinn.
In Gewebebanken werden gespendeten Gewebe zu Gewebezubereitungen verarbeitet, konserviert und gelagert. Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) ist die größte Gewebeeinrichtung in Deutschland. Sie koordiniert und unterstützt bundesweit in einem Netzwerk (aus unter anderem Krankenhäusern, Universitätskliniken und Gewebebanken) den Ablauf der Gewebespende. Die DGFG betreibt darüber hinaus drei eigene Gewebebanken.