Die Hirntoddiagnostik: Spende von Organen und Geweben
Die Hirntoddiagnostik folgt klaren Regeln, die in einer Richtlinie der Bundesärztekammer definiert sind. Nach Richtlinie muss nachgewiesen werden, dass eine Gehirnschädigung vorliegt und dass durch diese Schädigung alle Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Ist dies der Fall, dass ist der Tod des Menschen damit anhand neurologischer Kriterien sicher festgestellt.
Mithilfe der Hirntoddiagnostik ist der Nachweis des Todes der Spenderin oder des Spenders auch bei künstlich aufrechterhaltenem Herz-Kreislauf-System möglich. Die Hirntoddiagnostik wird dann angewandt, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organ- und einer Gewebesspende zugestimmt hat. Damit Spenderorgane transplantiert werden können, müssen sie zwingend bis zur Entnahmeoperation über das Blut der Spenderin oder des Spenders mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt werden. Ohne Durchblutung nehmen die Organe rasch Schaden. Das Herz-Kreislauf-System der Spenderin oder des Spenders wird deshalb bis zur Entnahmeoperation künstlich aufrechterhalten.
Generell hat die Organspende immer Vorrang vor der Gewebespende. Medizinisch gesehen ist eine Gewebespende häufiger möglich als eine Organspende. Auch ist die Transplantation von Organen im Gegensatz zur Gewebetransplantation in den meisten Fällen eine lebensrettende Behandlung.