Bei einer Lebendorganspende stellen Spenderinnen oder Spender die eigenen Organe für eine Übertragung (Transplantation) zur Verfügung. Die Lebendorganspende stellt eine besondere Herausforderung dar: An einem gesunden Menschen - der Spenderin oder dem Spender - wird ein operativer Eingriff ohne medizinische Notwendigkeit für diese Person vorgenommen. Deshalb hat bei der Lebendorganspende der Schutz der Gesundheit der Spenderin oder des Spenders einen besonders hohen Stellenwert.
Derzeit werden in Deutschland vor allem Nieren und Teile der Leber von lebenden Spenderinnen und Spendern auf Empfängerinnen und Empfänger übertragen. Medizinisch möglich und gesetzlich erlaubt ist auch die Übertragung eines Teils der Lunge, des Darms und der Bauchspeicheldrüse. Die Lebendorganspende dieser Organe wird jedoch in Deutschland kaum durchgeführt.