Bei einer postmortalen Organspende stellen verstorbene Spenderinnen oder Spender die eigenen Organe für eine Übertragung (Transplantation) zur Verfügung. Diese Spenderorgane werden dann an die passenden Patientinnen und Patienten, die auf ein Organ warten, vermittelt.
Damit es zu einer postmortalen Organspende kommen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss der Tod der Spenderin oder des Spenders zweifelsfrei festgestellt worden sein. Zum anderen muss eine Zustimmung zur Organspende vorliegen. Diese Zustimmung kann zum Beispiel über den Organspendeausweis erfolgen, den die Spenderin oder der Spender zu Lebzeiten ausgefüllt hat.
Die Empfängerinnen und Empfänger benötigen ein Spenderorgan, wenn die Funktion ihrer eigenen Organe gestört ist. Es gibt verschiedene Ursachen, die ein Organ schädigen können: von erblich bedingten Schäden über erworbene Stoffwechselerkrankungen bis hin zur Ansteckung mit Krankheitserregern. Auch schwere Unfälle können ein Organ schädigen. Die Transplantationsmedizin erlaubt es, die Auswirkungen dieser unterschiedlichen Erkrankungen durch eine Organtransplantation zu beheben.