Bei einer Organspende müssen viele Verantwortliche eng zusammenarbeiten: Angehörige, Intensivmedizinerinnen und -mediziner, Pflegepersonal, Eilkurierinnen und -kuriere sowie Transplantationschirurginnen und -chirurgen. Ein Organ von der Spenderin oder dem Spender zur Empfängerin oder zum Empfänger zu vermitteln, ist eine medizinische und logistische Herausforderung. Damit diese gemeistert werden kann, muss alles genau gesteuert und organisiert werden.
Organe können nur dann gespendet werden, wenn bestimmte rechtliche und medizinische Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt, dass der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt wurde und eine Zustimmung zur Organspende vorliegt.
Weitere DetailsDer Hirntod ist definiert als Zustand der unwiederbringlich erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Er kann beispielsweise als Folge einer Hirnblutung, einer schweren Hirnverletzung oder eines Hirntumors eintreten.
Hat die verstorbene Person bereits zu Lebzeiten keine Erklärung zur Organspende abgegeben, müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden.
VoraussetzungenDie Organentnahme findet mit der gleichen Sorgfalt statt wie eine Operation am lebenden Menschen. Um geeignete Empfängerinnen und Empfänger ermitteln zu können, werden die Spenderorgane medizinisch untersucht und Gewebemerkmale sowie die Blutgruppe erhoben.
Weitere DetailsEs wird geklärt, ob sich die Organe zur Transplantation eignen und kein Risiko für die Empfängerin oder den Empfänger darstellen.
Es werden nur Organe entnommen, die zur Spende freigegeben worden sind und die medizinisch für eine Transplantation geeignet sind.
Sobald ein Spenderorgan entnommen wurde, ist es von der Sauerstoffversorgung abgeschnitten. Deshalb muss die Zeit zwischen Entnahme und Transplantation möglichst kurz sein.
Entnahme und TransportEs werden weniger Organe gespendet, als benötigt. Daher werden Patientinnen und Patienten, bei denen aus medizinischen Gründen eine Transplantation erforderlich ist, in Wartelisten aufgenommen.
Weitere DetailsRichtlinien der Bundesärztekammer regeln streng, wer auf die Warteliste gesetzt wird. Ausschlaggebend sind die Erfolgsaussichten einer Transplantation und die Dringlichkeit.
Für jedes einzelne Spenderorgan wird jeweils eine Rangliste erstellt. Entscheidend für die Reihenfolge ist zum Beispiel, dass Gewebewerkmale zwischen spendender und empfangender Person möglichst übereinstimmen.
Nur zugelassene Transplantationszentren dürfen Organe übertragen. In Deutschland gibt es etwa 50 solcher Einrichtungen.
Warteliste und VermittlungDer langfristige Erfolg der Transplantation wird durch ärztliche Kontrollen unterstützt. Besonders wichtig ist es, Abstoßungsreaktionen zu verhindern.
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