Die Organentnahme findet in einem Operationssaal statt und wird mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt wie ein Eingriff bei einem lebenden Menschen durchgeführt. Durchschnittlich werden einer Organspenderin oder einem Organspender 3,3 Organe entnommen. Es werden nur Organe entnommen, die die verstorbene Person zu Lebzeiten oder die Angehörigen im Vorgespräch freigegeben haben und die medizinisch für eine Transplantation geeignet sind.
Erst während der Entnahmeoperation können die Ärztinnen und Ärzte abschließend entscheiden, ob ein Organ wirklich zur Transplantation und für die vorgesehene Empfängerin oder den vorgesehenen Empfänger geeignet ist.
Medikamente während der Organentnahme
Wurde der Hirntod festgestellt, ist die Person verstorben. Sie kann also auch keine Schmerzen mehr empfinden. Aus diesem Grund ist es nicht notwendig, eine Narkose oder Schmerzmittel zu verabreichen. Allerdings werden während der Organentnahme Medikamente verabreicht, die die Reflexe auf Rückenmarksebene hemmen. Das Rückenmark wird durch die künstliche Beatmung und die künstliche Aufrechterhaltung des Herz-Kreislauf-Systems weiterhin durchblutet. Daher kann es noch Impulse erzeugen, die sich beispielsweise in Blutdruckschwankungen oder unwillkürlichen Bewegungen der Gliedmaße äußern können. Diese Reflexe können durch die Medikamente verhindert werden.
Angehörige können die Verstorbenen in gewünschter Weise bestatten
Nach der Entnahmeoperation werden die Operationswunden sorgfältig verschlossen und verbunden. Danach wird der Leichnam in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben. Die Angehörigen können dann in gewünschter Weise Abschied vom verstorbenen Menschen nehmen.