Für eine Organspende ist entscheidend, dass der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) eingetreten ist, die betreffende Person also verstorben ist. Gleichzeitig muss das Herz-Kreislauf-System noch künstlich aufrechterhalten werden, damit die Organe mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt sind. Beide Bedingungen - die Feststellung des Hirntods und das künstlich aufrechterhaltene Herz-Kreislauf-System - sind nur auf der Intensivstation eines Krankenhauses zu erfüllen.
Liegt bei einer Patientin oder einem Patienten eine schwere Hirnschädigung vor und ist ein tödlicher Verlauf unmittelbar absehbar oder besteht der Verdacht auf den schon eingetretenen Hirntod, informiert das Krankenhaus die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Zu diesem Zeitpunkt kann die auskunftsberechtigte Ärztin oder der Arzt auch schon das Organspende-Register bezüglich des Patientenwillens für oder gegen eine Organ- und Gewebespende abfragen.
Die DSO koordiniert die Organspende in Deutschland, bringt alle Beteiligten zusammen und bietet Krankenhäusern Unterstützung im Organspendeprozess an. Die DSO vermittelt zum Beispiel bei Bedarf Fachärztinnen und Fachärzte zur Durchführung der Hirntoddiagnostik.
Liegt bei einer Patientin oder einem Patienten der Verdacht auf Hirntod vor, wird das komplexe Verfahren zur Feststellung des Hirntods eingeleitet. Die Hirntoddiagnostik dient vorrangig dazu, Sicherheit über den Zustand einer Patientin oder eines Patienten zu erlangen, und wird auch unabhängig von einer Organspende durchgeführt. Bestätigt die Hirntoddiagnose den Verdacht, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte, ob eine Organspende medizinisch grundsätzlich in Frage kommt.