Die Leber ist ein regenerationsfähiges Organ. Das bedeutet, Lebergewebe kann sich nach einer Schädigung erneuern. Manche Erkrankungen sind aber so schwer, dass sich das Lebergewebe nicht erholen kann. Häufig werden Lebererkrankungen erst spät bemerkt, da die Leber Funktionsverluste zunächst selbst ausgleichen kann. Die meisten Patientinnen und Patienten, die eine Spenderleber benötigen, leiden an einer durch Alkoholkonsum verursachten Vernarbung der Leber (alkoholische Zirrhose). Seltener sind Tumore oder Gefäßerkrankungen Ursache der Leberschädigung.
Bei einem akuten Leberversagen oder chronischen Lebererkrankungen im fortgeschrittenen Stadium ist die Transplantation einer Spenderleber die letzte Behandlungsmöglichkeit. Medizinische Reinigungsverfahren, sogenannte Leberdialyseverfahren, können die Entgiftungsfunktion der Leber zwar für eine gewisse Zeit übernehmen, doch ersetzen sie viele andere Funktionen der Leber nicht.
In der Regel werden mehr Spenderorgane benötigt, als gespendet werden. Das bedeutet, dass Menschen, die ein Spenderorgan benötigen, auf eine Warteliste für das entsprechende Organ gesetzt werden müssen. Voraussetzung dafür ist, dass eine nicht regenerationsfähige, fortschreitende Erkrankung der Leber vorliegt. Die Erkrankung muss lebensbedrohlich sein und es dürfen keine anderen Behandlungsmethoden außer der Transplantation möglich sein.
Unterschiedliche Diagnosen können zu einer Aufnahme auf die Warteliste für eine Lebertransplantation führen. Dazu zählen:
- Lebervernarbung (Fibrose und Zirrhose),
- alkoholische Leberkrankheit,
- Krebserkrankungen.
Die Split-Lebertransplantation
Bei einer postmortalen Organspende kann die Leber vollständig verpflanzt oder zuvor geteilt werden (Split-Leber). Bei einer Split-Lebertransplantation wird das Organ einer verstorbenen Spenderin oder eines verstorbenen Spenders in zwei Teile geteilt, die auf zwei Menschen übertragen werden.