Nur wenige Erkrankungen schließen eine Organspende nach dem Tod aus - auch gibt es kein Höchstalter, bis zu dem eine Spende möglich ist. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Organspende sind die Zustimmung und dass bei der verstorbenen Person der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt worden ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, prüfen Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall, ob der Gesundheitszustand eine Organspende zulässt.
Organe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Die Zustimmung kann zum Beispiel auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Ist im Todesfall der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen gefragt.
Organe können nur Verstorbene spenden, bei denen der Tod unter bestimmten Bedingungen eingetreten ist. Voraussetzung für eine Organspende ist, dass die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Dieser Zustand ist als Hirntod bekannt.
Der Hirntod ist die Folge einer schweren Hirnschädigung, die zum Beispiel durch eine Hirnblutung oder einen Hirntumor auftreten kann. In einem kleinen Zeitfenster ist es möglich, das Herz-Kreislauf-System der oder des Verstorbenen mithilfe intensivmedizinischer Maßnahmen künstlich aufrechtzuerhalten, damit die Organe weiterhin durchblutet werden und transplantiert werden können. Der Hirntod ist ein seltenes Phänomen, sodass nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende infrage kommen.
Anders als Organe sind Gewebe in der Regel wenig durchblutet. Dies bedeutet, dass eine Gewebespende auch dann möglich ist, wenn das Herz-Kreislauf-System der Spenderin oder des Spenders zum Stillstand gekommen ist. Abhängig von der Art des Gewebes ist eine Spende bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Herz-Kreislauf-Stillstands möglich.
Entscheidend für eine Organspende sind der Gesundheitszustand der verstorbenen Person und der Zustand ihrer Organe. Deswegen gibt es kein allgemeines Höchstalter für eine Organspende. Ob sich Organe für eine Transplantation eignen, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall.
Häufig erhalten ältere Patientinnen und Patienten die Organe älterer Spenderinnen und Spender.
Eine Organentnahme kann zum Beispiel bei bestimmten Infektionen oder bei akuten Krebserkrankungen ausgeschlossen sein. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall, ob eine Organspende infrage kommt und welche Organe gespendet werden können. Damit eine Organtransplantation erfolgreich verläuft, ist es wichtig, dass die transplantierten Organe gesund und funktionsfähig sind.
Deshalb wird unmittelbar vor der Organentnahme die Spenderin oder der Spender medizinisch untersucht. Eine ärztliche Untersuchung zu Lebzeiten ist nicht erforderlich. Allerdings können Sie bekannte Erkrankungen im Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung vermerken.