Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn eine Zustimmung zur Spende vorliegt. Es dürfen nur die Organe und Gewebe entnommen werden, die zur Spende freigegeben worden sind. Liegt keine Zustimmung vor oder wurde einer Spende widersprochen, dürfen keine Organe und Gewebe entnommen werden.
Sehr einfach können Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende in einem Organspendeausweis oder im Organspende-Register dokumentieren.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Entscheidung in einer Patientenverfügung festzuhalten. Neben dem Organspendeausweis oder der Patientenverfügung kann Ihre Entscheidung auch auf jedem anderen Schriftstück festgehalten werden. Wichtig ist, dass Ihr Wille eindeutig formuliert und von Ihnen unterschrieben ist. So sind Ihre Angaben rechtlich verbindlich.