Patientenverfügung und Organspende

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Kurz gefasst

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die eigene Entscheidung für oder gegen eine Organspende schriftlich zu dokumentieren. Sie können zum Beispiel einen Organspendeausweis ausfüllen. Die Entscheidung kann aber auch in einer Patientenverfügung bekundet werden. Es ist wichtig, dass sich die Angaben in der Patientenverfügung nicht widersprechen.

In der Patientenverfügung das Selbstbestimmungsrecht wahren

Neben dem Organspendeausweis können Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende auch auf jedem anderen Schriftstück festhalten. Wichtig ist, dass Sie Ihren Willen eindeutig formulieren und das Schriftstück eigenhändig unterschreiben.

Eine Möglichkeit, Ihre Entscheidung festzuhalten, ist, eine Patientenverfügung aufzusetzen. In dieser Willenserklärung können Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie ärztlich behandelt werden, wenn Sie nicht mehr ansprechbar und entscheidungsfähig sind. Sie können also vorher festlegen, welche Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffe durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Dies schließt auch Ihre Entscheidung für oder gegen die Organspende ein.

In Deutschland kann jede volljährige Person eine Patientenverfügung erstellen. Sie muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben oder notariell beglaubigt werden. Der Organspendeausweis und die Patientenverfügung sind zwei gleichwertige, rechtlich verbindliche Dokumente, die im Fall der Fälle berücksichtigt werden müssen.

Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern. Vernichten Sie in dem Fall die alte Patientenverfügung und informieren Sie darüber wichtige Personen, zum Beispiel Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.

Die Entscheidung zur Organspende kann nicht im Testament festgehalten werden

Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende in einem Testament festzuhalten, macht keinen Sinn. Ein Testament wird erst einige Zeit nach dem Tod der Verfasserin oder des Verfassers eröffnet. Dann ist es für eine Organspende bereits zu spät.

Vermeiden Sie Widersprüche in Ihrer Willensbekundung

Es ist wichtig, dass Ihre Patientenverfügung keine Widersprüche beinhaltet. Ein solcher Widerspruch tritt zum Beispiel dann auf, wenn Sie in Ihrer Patientenverfügung intensivmedizinische Maßnahmen, zum Beispiel die künstliche Beatmung, ablehnen und Sie gleichzeitig an einer anderen Stelle in der Patientenverfügung oder auf dem Organspendeausweis der Organspende zustimmen.

In diesem Fall widersprechen sich die beiden Anweisungen. Denn um die Voraussetzungen für eine Organspende zu klären und eine Organentnahme vorzunehmen, müssen intensivmedizinischen Maßnahmen zeitweise fortgeführt werden. Damit es überhaupt zu einer Organspende kommen kann, muss zuvor der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt worden sein. Hierzu sind zwingend die künstliche Beatmung und die Aufrechterhaltung des Herz-Kreislauf-Systems erforderlich. Nur so kann der Hirntod festgestellt und damit die medizinische Voraussetzung für eine mögliche Organentnahme geprüft werden.

Ergeben sich aus der Patientenverfügung Widersprüche, ist für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte nicht klar, wie sie handeln sollen. Sollen die intensivmedizinischen Maßnahmen eingestellt und damit die Feststellung des Hirntods und eine Organentnahme ausgeschlossen werden oder sollen die Maßnahmen fortgesetzt werden, damit die Hirntoddiagnostik durchgeführt werden kann? In der medizinischen Praxis kann diese unklare Situation dazu führen, dass eine Organentnahme oftmals gar nicht in Betracht gezogen wird.

Die Patientenverfügung muss im Fall der Fälle auffindbar sein

Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung so auf, dass insbesondere Ihre Angehörigen, Ärztinnen und Ärzte, Bevollmächtigte, Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer, aber gegebenenfalls auch das Betreuungsgericht möglichst schnell und unkompliziert von der Existenz und dem Hinterlegungsort erfahren. Hier kann zum Beispiel in der Geldbörse ein Hinweis darauf helfen, wo das Original hinterlegt ist und wer gegebenenfalls Bevollmächtigter ist.

Außerdem können Sie die Patientenverfügung sowie private und notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kostenpflichtig registrieren lassen. Zugriffsberechtigt bezüglich dieses Registers sind jedoch nur Gerichte.

Textbausteine zu Patientenverfügung und Organspende

Es gibt in Deutschland keine standardisierte Patientenverfügung. Den Text erstellen Sie individuell nach Ihren persönlichen Wünschen und Wertvorstellungen. Die folgenden Textbausteine helfen Ihnen, Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende widerspruchsfrei und klar zu formulieren.

  • Textbaustein: Zustimmung zur Organ- und Gewebespende

    Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des unumkehrbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) bei aufrechterhaltenem Kreislauf-System und unter künstlicher Beatmung entnommen werden können. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch infrage kommt, die kurzfristige (ca. 72 Stunden) Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntods nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe.

    Außerdem stimme ich der Durchführung von intensivmedizinischen Maßnahmen zu, die zum Schutz der Organe bis zu ihrer Entnahme erforderlich sind.

    Entsprechendes soll auch für den Fall gelten, dass zu erwarten ist, dass der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) in wenigen Tagen eintreten wird.

    Falls Sie unter diesen Bedingungen eine zeitliche Begrenzung der intensivmedizinischen Maßnahmen wünschen, sollte dies festgehalten werden:
    Die intensivmedizinischen Maßnahmen sollen nicht länger als ______________________ Stunden fortgesetzt werden.

    Formulierung, falls Sie uneingeschränkt Organe und Gewebe spenden möchten:
    Ich stimme einer Entnahme meiner Organe und Gewebe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt. Der Organspendeausweis befindet sich an folgendem Ort: ______________________

    Wenn kein Organspendeausweis vorhanden ist:
    Ich habe keinen Organspendeausweis ausgefüllt.

    Falls Sie bestimmte Organe und/oder Gewebe von der Entnahme ausschließen wollen, müssen Sie diese benennen:
    Ich gestatte eine Entnahme mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe: ______________________

  • Textbaustein: Ablehnung einer Organ- und Gewebespende

    Formulierung für die Ablehnung einer Organ- und Gewebespende:
    Ich lehne eine Entnahme von meinen Organen und Geweben nach meinem Tod zu Transplantationszwecken ab. Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt.

    Wenn kein Organspendeausweis vorhanden ist:
    Ich habe keinen Organspendeausweis ausgefüllt.

  • Textbaustein: Übertragung der Entscheidung auf eine andere Person

    Ich übertrage die Entscheidung über die Entnahme von Organen und Geweben auf die nachfolgend benannte Person:

    Name, Vorname:
    Straße, Hausnummer:
    PLZ, Ort:
    Telefonnummer (Festnetz):
    Telefonnummer (Mobil):
    E-Mail: