Es ist wichtig, dass Ihre Patientenverfügung keine Widersprüche beinhaltet. Ein solcher Widerspruch tritt zum Beispiel dann auf, wenn Sie in Ihrer Patientenverfügung intensivmedizinische Maßnahmen, zum Beispiel die künstliche Beatmung, ablehnen und Sie gleichzeitig an einer anderen Stelle in der Patientenverfügung oder auf dem Organspendeausweis der Organspende zustimmen.
In diesem Fall widersprechen sich die beiden Anweisungen. Denn um die Voraussetzungen für eine Organspende zu klären und eine Organentnahme vorzunehmen, müssen intensivmedizinischen Maßnahmen zeitweise fortgeführt werden. Damit es überhaupt zu einer Organspende kommen kann, muss zuvor der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt worden sein. Hierzu sind zwingend die künstliche Beatmung und die Aufrechterhaltung des Herz-Kreislauf-Systems erforderlich. Nur so kann der Hirntod festgestellt und damit die medizinische Voraussetzung für eine mögliche Organentnahme geprüft werden.
Ergeben sich aus der Patientenverfügung Widersprüche, ist für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte nicht klar, wie sie handeln sollen. Sollen die intensivmedizinischen Maßnahmen eingestellt und damit die Feststellung des Hirntods und eine Organentnahme ausgeschlossen werden oder sollen die Maßnahmen fortgesetzt werden, damit die Hirntoddiagnostik durchgeführt werden kann? In der medizinischen Praxis kann diese unklare Situation dazu führen, dass eine Organentnahme oftmals gar nicht in Betracht gezogen wird.